Die Absicht der Unions-Rechtspolitiker, eine neue Form der Kapitalgesellschaft unterhalb der GmbH zu schaffen, nimmt Gestalt an. Mit der neuen Rechtsform der „Unternehmergesellschaft“ (UG) könnten zukünftig Existenzgründer und Kleinunternehmer ihre persönliche Haftung auf erheblich billigere und unbürokratische Weise beschränken als mit der GmbH. Der rechtspolitische Sprecher der Unionsfraktion, Jürgen Gehb (CDU), hat dazu einen ausformulierten Gesetzentwurf vorgelegt, der dem Handelsblatt vorliegt.
CDU und SPD wollen Existenzgründer von Bürokratielasten befreien. Doch der Weg dahin ist umstritten. (Archivbild).
BERLIN. Das GmbH-Recht gilt seit Jahren als reformbedürftig. Grund ist ein Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) von 2003, wonach ausländische Rechtsformen auch für Unternehmen mit Sitz in Deutschland zugelassen sind. Seither verliert die herkömmliche GmbH immer mehr an Boden. Mit Grund: Wer eine GmbH gründen will, muss viel Zeit, Geduld und mindestens 25 000 Euro Stammkapital mitbringen. Die britische Limited dagegen kostet fast nichts.
Dass da etwas geschehen muss, ist unstreitig – nicht aber, was. Bundesjustizministerin Brigitte Zypries (SPD) setzt darauf, die GmbH selbst konkurrenzfähiger zu machen, das Mindeststammkapital auf 10 000 Euro herabzusetzen und das Verfahren der Eintragung beim Handelsregister zu verschlanken. Der Gesetzentwurf dazu solle im April ins Kabinett, sagte Zypries dem Handelsblatt.
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In der Union gibt es dagegen viele, die den Wettbewerb mit der Limited mit einer neuartigen Rechtsform aufnehmen wollen. Gehbs UG ähnelt in vielem der Limited: Sie bedarf nur eines symbolischen Euro Stammkapital. Sacheinlagen gibt es nicht, und damit auch keine Rechtsprobleme mit verdeckten Sacheinlagen. Die Eintragung ins Handelsregister wird von eventuell nötigen behördlichen Erlaubnissen abgekoppelt, die Prüfung durch das Registergericht beschränkt sich auf die Formalien. Relativ kompliziert für die Zielgruppe der Kleinunternehmer dürfte die Vorschrift zur Gewinnausschüttung zu handhaben sein: Dort heißt es, dass Gewinne nur bis maximal zur Hälfte ausgeschüttet werden können, solange das Eigenkapital weniger als 25 000 Euro beträgt.
Diese „Maßnahme der Kapitalaufholung“ sei als „Gegengewicht zum Verzicht auf ein Mindestanfangskapital“ gedacht, heißt es in der Begründung. Dem Gläubigerschutz dienen auch weitgehende Publizitätspflichten: So muss der UG-Geschäftsführer relevante Unternehmensdaten kontinuierlich in einem „Gläubigerforum“ im elektronischen Bundesanzeiger veröffentlichen – dazu gehören auch Verschuldungsgrad, Zinsdeckung und Liquidität sowie weitere, durch Rechtsverordnung festzulegende Kennzahlen. Außerdem gibt es strenge Haftungsvorschriften: Es soll schon genügen, auf nicht näher definierte Weise „die Rechtsform der Unternehmergesellschaft zu missbrauchen“, um die volle Geschäftsführerhaftung auszulösen.
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Bundesjustizministerin Zypries sieht jede Art von Mini-GmbH allerdings unverblümt skeptisch. „Offen gesagt konnte mir noch keiner erklären, worin der Mehrwert einer weiteren Gesellschaftsform ,unterhalb’ dieser verschlankten GmbH liegen soll“, sagte die Ministerin dem Handelsblatt. Immerhin reduziere auch ihr Entwurf „den bürokratischen Aufwand auf ein Minimum“ und setze das Mindeststammkapital auf 10 000 Euro herab. Mit weniger Kapital sei „eine Geschäftsgründung praktisch ohnehin kaum möglich“.
Gehb hofft aber, in Bundeswirtschaftsminister Michael Glos (CSU) einen Bündnispartner zu haben, wenn die GmbH-Reform in den nächsten Wochen kabinettsreif gemacht wird. Dessen parlamentarischer Staatssekretär Hartmut Schauerte (CDU), der sich bislang ebenfalls eher skeptisch geäußert hatte, gibt sich jetzt immerhin offen für eine wie immer geartete Mini-GmbH. „Wenn es in der Wirtschaft einen Bedarf danach gibt, dann werden wir uns im Kabinett dafür einsetzen“, sagte Schauerte dem Handelsblatt. Bislang sind die Wirtschaftsverbände da freilich geteilter Meinung. Der Deutsche Industrie- und Handelskammertag (DIHK) ist dafür, der Bundesverband der Deutschen Industrie (BDI) eher dagegen.
Neben Gehbs Ansatz gibt es eine Reihe weiterer Vorschläge, wie eine Mini-GmbH aussehen könnte. Bayerns Justizministerin Beate Merk (CSU) hat sich für einen „Kaufmann mbH“ ausgesprochen, der seine Haftung auf bestimmte Vermögensgegenstände beschränken können soll, die er nach ziemlich komplizierten Vorschriften zu inventarisieren hat. Ihre nordrhein-westfälische Amtskollegin Roswitha Müller-Piepenkötter (CDU) propagiert eine „Basis-GmbH“ – eine Art Embryonal-GmbH mit nur noch 2 500 Euro Mindeststammkapital und einer an einem vom Bundesjustizministerium zu erlassenden Muster angelehnten Satzung, die bei Erreichen von 25 000 Eigenkapital in eine vollgültige GmbH umgewandelt würde.
