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16.05.2007 
Rechnungslegungsstandards

Wahl der richtigen Bilanzierung ist ein Balanceakt

von Thomas Pannenbäcker und Wirtschaftsprüfungsgesellschaft PKF Fasselt & Partner

Internationale Rechnungslegungsstandards gewinnen für den deutschen Mittelstand an Bedeutung. Schließlich verschaffen sich die Unternehmen damit Zugang zu modernen Finanzierungsformen und internationalen Kapitalmärkten. Doch die Wahl der richtigen Bilanzierung gleicht oft einem Balanceakt.

DUISBURG. Für die großen deutschen Konzerne und andere kapitalmarktorientierte Unternehmen ist die Rechnungslegung nach internationalen Grundsätzen wie IFRS - International Financial Reporting Standards - durch die Umsetzung in EU-Recht und nationales Handelsrecht bereits Routine geworden. Für den Zugang zu den großen Börsensegmenten ist die IFRS-Bilanz unabdingbare Voraussetzung. Doch auch für mittelständische Unternehmen gewinnen diese Bilanzierungsregeln an Bedeutung.

Immer wieder werden Stimmen laut, moderne Mittelständler sollten ihre Abschlüsse nach IFRS aufstellen – nicht zuletzt, um sich auf diese Weise einen Zugang zu modernen Finanzierungsformen und internationalen Kapitalmärkten zu verschaffen.

Neben dem vielfach beklagten Umstellungsaufwand und der unbestrittenen Komplexität der IFRS-Vorschriften ist jedoch auch inhaltlich sorgfältig zu prüfen, inwieweit ein mittelständisches Unternehmen von einer Umstellung seiner Rechnungslegung profitieren kann.

Zentrale Größe bei der Beurteilung der Bilanz und damit der Kreditwürdigkeit des Unternehmens ist neben dem laufenden Jahresergebnis traditionell und richtigerweise die Höhe des ausgewiesenen Eigenkapitals. Diese wird durch die Umstellung auf IFRS in vielfältiger Weise beeinflusst. Der Wegfall der planmäßigen Abschreibung auf Geschäfts- oder Firmenwerte - im Fachjargon impairment-only-approach genannt -, die Möglichkeit der Zeitwertbewertung bestimmter Vermögensgegenstände - fair-value - oder der Ansatz selbst geschaffener immaterieller Vermögensgegenstände seien beispielhaft genannt. Demgegenüber kann die Bewertung der Pensionsrückstellungen oder die Bilanzierung geleaster Vermögensgegenstände die Eigenkapitalquote negativ beeinflussen.

Dramatische Folgen kann eine IFRS-Umstellung für Personengesellschaften haben. Auch die vorgesehene Nachbesserung der Regel IAS 32 kann in vielen Fällen nicht verhindern, dass die von den Gesellschaftern zur Verfügung gestellten Mittel weitgehend als Fremdkapital zu qualifizieren sind.

Lesen Sie weiter auf Seite 2: Wie weit darf der Beurteilungsspielraum gehen

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