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12.11.2007 
Bilanzierungsvorschriften

Was das neue HGB-Recht bringt

Die Bundesregierung plant eine massive Änderung der Bilanzierungsvorschriften nach dem Handelsgesetzbuch (HGB). Was auf Mittelständler und Familienunternehmen dabei zukommt, ist seit vorigem Freitag auf der Webseite des Bundesjustizministeriums nachzulesen. Für die Firmen bedeutet die Anpassung sowohl Entlastung als auch Mehraufwand.

HB DÜSSELDORF. Nach Einschätzung der Nürnberger Wirtschaftskanzlei Rödl & Partner sind folgende Punkte von großer Bedeutung für die Unternehmen. Die Reform ermöglicht, dass so genannte selbstgeschaffene gewerbliche Schutzrechte und ähnliche Rechte und Werte künftig in der Bilanz aktiviert werden können. Das bedeutet: Die Kosten in der Entwicklung beispielsweise von Patenten können aktiviert werden. Das wiederum stärkt das Eigenkapital der Unternehmen und verbessert somit ihre Möglichkeiten zur Finanzierung.

Ein größere Umstellung kommt auf die mittelständischen Unternehmen zu, weil künftig Finanzinstrumente wie Aktien, Schuldverschreibungen und Derivate nach dem „Fair Value“ bewertet werden. Ihr Wert bestimmt sich also nach dem Wert, den diese Instrumente zum Bilanzstichtag haben.

Folge: Erstmals müssen in der Bilanz unrealisierte Gewinne ausgewiesen werden, sie fließen somit in die Gewinn- und Verlustrechnung ein. Für Unternehmen, die bereits Derivate nutzen, besteht die Gefahr, dass durch deren Ausweis in der Bilanz die Basis für die steuerliche Gewinnermittlung erhöht wird. Dies würde vor allem große Familienunternehmen treffen.

Weitere Neuerung: Zweckgesellschaften auch ohne Mehrheitsbeteiligung müssen unter Voraussetzungen in den Konsolidierungskreis einbezogen werden. Dies könnte eine Reaktion auf aufgetretene „Bilanzkrisen“ gewertet werden. Die für Familienunternehmen besonders gravierende Reform der Rückstellungsbilanzierung wird durch eine großzügige 15-Jahresfrist entschärft. Künftig sind Rückstellungen, besonders auch Pensionsrückstellungen, nach marktüblichen Sätzen abzuzinsen.

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