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04.06.2008 
Mitarbeiterbeteiligungen

Wenn die Firma allen gehört

von Mark Fehr und Holger Alich

10 000 DM legen die Mitarbeiter der Union Werkzeugmaschinen GmbH 1996 auf den Tisch, um das Unternehmen zu übernehmen und aus der Insolvenz zu retten. Diese Art der Mitarbeiterbeteiligung stellt in Deutschland allerdings eine Ausnahme dar. Die Bundesregierung will daran jetzt etwas ändern. Ihr Ansatz geht jedoch an der Realität im Mittelstand vorbei.

FRANKFURT. Der Brückenkran hebt die tonnenschwere Bohrwerk-Baugruppe mühelos in die Höhe. Kurz darauf baumelt das Guss- und Stahlgehäuse knapp über den Köpfen der Techniker, die den Boden des Geräts überprüfen. In der Chemnitzer Fabrikhalle der Union Werkzeugmaschinen GmbH werden moderne Bohr- und Fräsmaschinen hergestellt. Die 1852 gegründete Firma mit 160 Beschäftigten und 15 Auszubildenden will in diesem Jahr 32 Mill. Euro Umsatz erzielen. Der Traditionsbetrieb kann sich heute als ältester aktiver Werkzeugmaschinenbauer Deutschlands bezeichnen. Das ist auch den Mitarbeitern zu verdanken, denn die legten 1996 jeweils 10 000 DM auf den Tisch, um die Union zu übernehmen und aus der Insolvenz zu retten.

Mitarbeiterbeteiligungen wie in diesem Fall stellen in Deutschland aber eine Ausnahme dar: Hierzulande besitzen nur etwa 8 000 Beschäftigte, meist Führungskräfte, GmbH-Anteile der Firma, bei der sie arbeiten. Viel häufiger wird das Personal großer, börsennotierter Unternehmen über verbilligte Belegschaftsaktien beteiligt. Mehr als eine Million Arbeiter und Angestellte besitzen solche Aktien. Insgesamt gibt es aber nur bei jedem 50. Unternehmen Kapitalanteile für die Mitarbeiter. Auch deshalb will die Bundesregierung die Mitarbeiterbeteiligung stärker fördern. Ab 2009 sollen Steuervorteile und Sparzulagen erhöht sowie ein Beteiligungsfonds eingerichtet werden. Das Ziel: Mehr Kapitaleinkommen für die Beschäftigten und eine stärkere Bindung an das Unternehmen.

Doch der Ansatz der Regierung geht an der Realität im Mittelstand vorbei. Industrieverband BDI und Arbeitgeberverband BDA kritisieren, dass die Regierungsvorschläge vor allem die Beschäftigten von Aktiengesellschaften erreichen, die ohnehin schon drei Viertel aller Mitarbeiterbeteiligungen halten. Bei Mittelständlern – häufig als Personengesellschaft organisiert – ließen sich echte Kapitalbeteiligungen nicht so leicht umsetzen. Bei Personenunternehmen kommen Mitarbeiterbeteiligungen zum Beispiel in Form von Genussrechten oder stillen Beteiligungen infrage.

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