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21.11.2006 
Richter rüffeln Praktiker-Werbeslogan

20 Prozent auf alles - außer Tchibo

Der Werbeslogan "20 Prozent auf alles - außer Tiernahrung" der Baumarktkette Praktiker ist einem Richterspruch zufolge irreführend.

HB FRANKFURT. Praktiker habe unrechtmäßiger Weise in seiner Werbekampagne verschwiegen, dass sich die Rabattaktion nicht auf in den Märkten angebotene Ware des Händlers Tchibo beziehe, urteilte das Oberlandesgericht (OLG) Saarbrücken. Damit bestätigte es eine Entscheidung des Landgerichts Saarbrücken. Geklagt hatte die Wettbewerbszentrale mit Sitz in Bad Homburg.

Praktiker kündigte Beschwerde dagegen an, dass das OLG keine Revision vor dem Bundesgerichtshof zugelassen habe. Solange darüber nicht entschieden sei, müsse der Konzern nicht handeln, sagte ein Sprecher. Scheitert das Unternehmen mit seiner Beschwerde, müsste es entweder in der Werbung deutlich machen, dass die Tchibo-Ware ebenso von den Rabatten ausgenommen ist wie Tiernahrung. Oder die Baumärkte müssten deutlich machen, dass die Tchibo-Produkte nicht zum Praktiker-Sortiment gehören. Dazu könnte Praktiker eigene Kassen für die Kommissionsware aufstellen.

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