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10.04.2008 
EU-Gericht stärkt Sportartikelhersteller

Adidas siegt im Zwei-Streifen-Streit

Der Sportartikelhersteller Adidas hat einen Rechtsstreit um die charakteristischen Streifen auf seiner Kleidung vor dem höchsten EU-Gericht gewonnen. Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hatte die Frage zu entscheiden, ob Konkurrenten der Firma in den Niederlanden ihre Sportkleidung mit zwei parallelen Streifen anbieten dürfen.

 Adidas-Schuhe: Drei Streifen als Markenzeichen. Foto: ap Lupe

Adidas-Schuhe: Drei Streifen als Markenzeichen. Foto: ap

HB BRÜSSEL/LUXEMBURG. Adidas vertreibt seien Kleidung mit drei vertikalen Streifen und fürchtete Verwechslungsgefahr. Der EuGH hat die Chancen des deutschen Sportartikelherstellers in dem Markenstreit mit Textilfirmen in den Benelux-Ländern verbessert. Adidas hatte in den Niederlanden gegen vier Firmen geklagt, die auf ihrer Sport- und Freizeitkleidung zwei parallel verlaufende Streifen verwenden, die nach Ansicht der Adidas AG mit ihrem Markenzeichen der drei Streifen zu verwechseln sind.

Die Beklagten - Marca Mode, C&A, H&M und Vendex - argumentierten, es gebe ein Interesse der Allgemeinheit an einfachen Mustern wie zwei Streifen, die markenrechtlich nicht geschützt werden könnten. Der EuGH entschied am Donnerstag, dass dieses Freihaltebedürfnis bei dem Streit keine Rolle spielen kann.

Der Oberste Gerichtshof der Niederlande, der dem EuGH die Frage vorgelegt hatte, müsse nur prüfen, ob eine Verwechslungsgefahr bestehe oder das Zwei-Streifen-Muster allein schon eine Assoziation an das Adidas-Zeichen wecke. "Das nationale Gericht hat zu prüfen, ob sich der Durchschnittsverbraucher über die gewerbliche Herkunft von Sport- und Freizeitbekleidung täuschen kann, wenn diese an denselben Stellen Streifenmotive mit den gleichen Merkmalen wie das für Adidas eingetragene Motiv trägt", teilte der EuGH mit.

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