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19.10.2004 
Gesetzentwurf zur Managerhaftung geht Anlegerschützern nicht weit genug

Aktionäre nehmen Manager in die Pflicht

von Gertrud A. Hussla, Handelsblatt

Hunderte von Millionen haben Anleger nach falschen Versprechungen von Neue-Markt- Stars wie den Gebrüdern Haffa von EM-TV oder Bodo Schnabel von Comroad verloren. Das geplante Gesetz zur Managerhaftung nach Falschmeldungen soll künftig ähnlich dreisten Lügen Einhalt gebieten. Allerdings können sich Aktionäre auch in Zukunft keine Hoffnung auf vollen Schadensersatz machen. Die Haftung ist auf vier Jahresgehälter beschränkt.

DÜSSELDORF. Anlegerschützer fürchten, damit bleibe nicht genug im Topf. Dagegen geht Industrievertretern schon der jetzt entwickelte Entwurf zu weit. Die persönliche Haftung könne Manager risiko- und auskunftsscheu werden lassen, heißt es. Das Deutsche Aktieninstitut, das sich um Emittenten an der Börse bemüht, fürchtet zudem, dass die neuen Vorschriften Börsengänge weniger attraktiv machen. Das Gesetz soll 2005 verabschiedet werden, eine Anhörung findet Ende Oktober statt.

Der Entwurf sieht vor, dass Vorstände und Aufsichtsräte persönlich mit maximal vier Jahresgehältern haften, wenn sie vorsätzlich oder grob fahrlässig falsche Daten über ihr Unternehmen verbreitet haben. Die Beweislast wird umgekehrt und liegt jetzt bei den Managern. "Im Wesentlichen soll das Gesetz Abschreckungsfunktion haben", sagt Professor Theodor Baums von der Universität Frankfurt. Er hat den Entwurf zu dem Gesetz mit dem umständlichen Namen Kapitalmarktinformationsgesetz (KapInHaG) mitentwickelt. Vollen Schadensersatz garantiere dieser nicht. Auch gut bezahlte Manager hätten in der Regel nicht so tiefe Taschen, dass sie Schäden von 20 Millionen Euro oder mehr ersetzen können, sagt Baums.

Die Vorlage kommt, nachdem Investoren auf Grund von Falschmeldungen und stark übertriebenen Versprechungen am Neuen Markt Aktien gekauft haben, die ihr Geld nicht wert waren. Die Anleger konnten vor Gericht den Zusammenhang von Aktienkauf und Falschmeldung nur in seltenen Fällen beweisen. Selbst wenn Vorstände strafrechtlich verurteilt wurden wie im Fall Comroad, sahen die Aktionäre häufig kein Geld. Erst ein BGH-Urteil im Fall Infomatec im Juli 2004 gestand den Anlegern zu, dass sie bei absichtlichen Falschmeldungen Anspruch auf Schadensersatz haben.

"Vier Jahresgehälter sind ein Witz", meint Sprecher Jürgen Kurz von der Deutschen Schutzvereinigung für Wertpapierbesitz (DSW). Die Neue-Markt-Vorstände hätten sich schließlich vor allem mit Kursmanipulationen bereichert. Auch Harald Petersen von der Schutzgemeinschaft der Kleinaktionäre (SdK) fordert, Gewinne aus Kursmanipulationen auf jeden Fall in die Haftungssumme einzubeziehen. Solche Details sind offenbar noch offen. Nach Auskunft von Baums ist in dem Entwurf bisher vorgesehen, sämtliche Bruttobezüge zu den Jahresgehältern zu zählen, auch Ansprüche auf Pensionen und Aktienoptionen.

Lesen Sie weiter auf Seite 2: Haftungsbegrenzung als Zugeständnis für die Industrie

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