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11.04.2008 
Urteil des Bundesverwaltungsgerichts

AKW-Anwohner haben Anspruch auf Schutz vor Terror

Das Bundesverwaltungsgericht hat die Rechte der Anlieger von Atomkraftwerken deutlich gestärkt. Das Gericht urteilte am Donnerstag in Leipzig, ein Anwohner könne die atomrechtliche Genehmigung mit der Begründung angreifen, dass ein ausreichender Schutz gegen terroristische Angriffe nicht gegeben sei.

ap LEIPZIG. Gerichte müssten auf Verlangen prüfen, ob die Genehmigungsbehörden nötige Schutzmaßnahmen in zureichendem Maße beurteilt hätten.

Damit gaben die Richter der Klage eines Anwohners der AKW Brunsbüttel statt. Die Organisation Greenpeace begrüßte das Urteil als wegweisend. Der Kläger hatte erklärt, das Zwischenlager des Kraftwerks, in dem bis zu 80 Castorbehälter mit abgebrannten Brennstäben gelagert werden dürfen, sei nicht ausreichend gegen Terrorangriffe geschützt. Insbesondere bestünden Risiken, wenn ein Flugzeug gezielt auf die Anlage gerichtet oder sie mit panzerbrechenden Wagen angegriffen würde.

Nach Auffassung der Leipziger Richter hatte das Oberverwaltungsgericht Schleswig keine tatsächliche Feststellung dazu getroffen, ob die Genehmigungsbehörde davon ausgehen durfte, dass der Schutz dagegen gewährleistet sei.

Wie das Gericht in seiner Begründung unterstrich, ist zwar der Staat für die Terrorbekämpfung zuständig. Dies entbinde den Betreiber eines Atomkraftwerks aber nicht von dessen Pflicht, alles dem Stand der Technik nach Mögliche zu unternehmen, um seine Anlage vor Angriffen Dritter zu schützen.

Der Schutzanspruch von Anwohnern sei auf Maßnahmen beschränkt, die das Risiko praktisch ausschließen. Restrisiken müssten hingenommen werden. Ob diese Voraussetzungen im vorliegenden Fall gegeben sind, muss nun eine andere Kammer des OVG Schleswig klären. Das Bundesverwaltungsgericht verwies den Fall zur Neuverhandlung zurück.

Regierung soll Atomausstieg forcieren

Anke D., die Ehefrau des Klägers, nannte den Richterspruch nach der Urteilsverkündung positiv für die Anti-Atomkraft-Bewegung. "Wir sind noch nicht am Ende", mahnte sie jedoch. Nun könne man aber weiter vor Gericht streiten.

Greenpeace erklärte, die potenziellen Gefahren, die von einem terroristischen Angriff auf eine unzureichend geschützte Atomanlage ausgehen könnten, müssten Anwohner in Zukunft nicht mehr hinnehmen. Die Organisation forderte die Bundesregierung auf, den Anwohnerschutz bei Atomanlagen Ernst zu nehmen und eine Energieversorgung ohne Atomkraft schneller als geplant umzusetzen.

(Aktenzeichen Bundesverwaltungsgericht: 7 C 39.07)

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