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01.09.2005 
Neue Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs verbessert Erfolgsaussichten

Anleger klagen zu Tausenden gegen die Göttinger Gruppe

von Reiner Reichel

Auf die Göttinger Gruppe (GG) rollt eine Klagewelle zu. Auslöser sind höchstrichterliche Entscheidungen der vergangenen zwölf Monate. Der Anbieter von Beteiligungssparplänen selbst beziffert die Zahl der anhängigen Klagen wie im Juli weiter auf 4 900.

DÜSSELDORF. Allein beim Landgericht (LG) Göttingen sind inzwischen 1 200 Verfahren anhängig, und die Zahl der Klagen nimmt zu. Für Rechtsberatung, Prozesskosten und Vergleiche mit Anlegern hat die GG-Tochter Securenta AG zum Jahresende 2004 rund 20,5 Mill. Euro zurückgestellt.

Vor allem die Urteile des Bundesgerichtshofs (BGH) vom März ermutigen Anleger, ihren Einsatz für umstrittene Beteiligungsmodelle der GG zurückzufordern (s. "Die Urteile des BGH"). Dagmar Poltze, Pressesprecherin des LG Göttingen bestätigt: "In den vergangenen vier Monaten sind 680 Klagen eingegangen." Im Monat würden etwa 70 Klagen abgearbeitet. Anlegeranwälte stellen fest, dass nun auch die unteren Instanzen den Anlegern öfter glauben, dass die GG sie nicht genügend über die Risiken der klangvoll "Securente" genannten Beteiligungssparpläne aufgeklärt hat.

Die "Securente", zu deutsch "sichere Rente", basiert auf so genannten atypisch stillen Beteiligungen an Unternehmen. Der Anleger ist dabei an Gewinnen und Verlusten der Gesellschaften beteiligt, hat aber kein Mitspracherecht. Er erwirbt diese Beteiligungen durch Einmalzahlung, meist aber durch Ratenzahlungen. Nach Ablauf der Vertragslaufzeiten von zehn bis 40 Jahren sollen die Erträge ausgezahlt werden, überwiegend als Rentenzahlungen. Allerdings verbot die Bankenaufsicht der GG die Auszahlung in Raten im Herbst 1999, weil das Unternehmen keine Banklizenz hatte.

Über die Zahl der betroffenen Anleger gibt es nur Schätzungen. Christian Thum von der Anwaltskanzlei Thilmany & Seimetz in Ottweiler/Saarland, geht davon aus, dass seit Beginn der 90er-Jahre allein 130 000 Verträge mit Raten-Auszahlung geschlossen wurden. Die "vertraglich abgesicherten Zuflüsse" erreichen laut GG eine "dreistellige Millionenhöhe". Über die tatsächlichen Zahlungseingänge schweigt die Firma.

Eine Umfrage des Handelsblatts unter Anlegeranwälten ergab, dass der Wert der Beteiligungen überwiegend negativ ist - so wie die von Gustav Mahler (Name geändert). Er beteiligte sich im Februar 1992 mit 12 000 DM an der Langenbahn Immobilien- und Vermögensanlagen AG, einer so genannten Segment-Gesellschaft der GG. Die GG machte daraus bis zum Vertragsauslauf am Jahresende 2002 ein Minus von rund 1 000 Euro, über das sie Mahler zudem erst im Februar 2005 informierte.

Lesen Sie weiter auf Seite 2: Beteiligungsmodell der GG ein "modifiziertes Schneeballsystem"

Die verspäteten Jahresabschlüsse der vergangenen Jahre seien daran schuld, dass der Anleger erst jetzt das "negative Auseinandersetzungsguthaben" erfahre, teilte die GG ihm mit. Ein Auseinandersetzungsguthaben stellt den tatsächlichen Wert eines Gesellschaftsanteils dar. "Nicht erfolgreich verlaufene Investitionen wie auch die allgemeine negative wirtschaftliche Entwicklung des Immobilien-Kapitalmarktes" machten die Göttinger für den herben Verlust verantwortlich.

Dagegen gehen Anlegeranwälte davon aus, dass die GG so viel Geld für Dienstleistungen in einem undurchsichtigen Unternehmensgeflecht abgezapft hat, dass zum Investieren nicht mehr viel übrig blieb. So berichtete beispielsweise die Bankenaufsicht bereits im August 2000, die Investitionsquote betrage bei ebenjener Langenbahn AG nicht 107 Prozent wie angekündigt, sondern null Prozent. Auch Gerichte kommen nun öfter zu dem Schluss, dass über die Investitionen nicht richtig informiert wurde.

Wilhelm Lachmair, Münchener Anwalt, der seit Jahren Anleger gegenüber der GG vertritt, findet drastische Worte: "Das ist eine betrügerische Organisation." Es sei bitter, dass nicht strafrechtlich gegen die GG vorgegangen werde. Frühere Verfahren wurden eingestellt. Dabei bestätigte bereits das Oberlandesgericht Köln, dass das Beteiligungsmodell der GG "modifiziertes Schneeballsystem" genannt werden dürfe (Az.: 15 U 58/94 v. 6. April 2001).

In einem Schneeballsystem zahlen neue Anleger das Geld für die Auszahlungen an die Altanleger. Das Schneeballsystem platzt, wenn nicht mehr genug frisches Geld akquiriert wird, um üppige Gebühren sowie die Ansprüche der Altanleger zu bedienen.

In diese Situation könnte die GG bald kommen - auch ohne Gewinne auszuzahlen. Denn den Vertrieb der "Securente" stellte sie nach der Intervention der Bankenaufsicht Ende 2001 endgültig ein. "Die Anleger, die jetzt noch bei der Göttinger Gruppe einzahlen, begreifen nicht, dass sie lediglich Gerichtskosten und Vergleichszahlungen an andere Anleger finanzieren", sagt der Göttinger Anwalt Jürgen Machunsky, der sich seit Jahren mit der GG anlegt. Daher wollen Juristen wie Lachmaier mit der GG "noch rechtzeitig vor der Insolvenz Vergleiche abschließen".

Anwalt Thum hat immerhin die Erfahrung gemacht, dass sich die GG heute eher als früher auf Vergleiche einlässt, wenn auch nicht freiwillig. Trotz eindeutiger Urteile des BGH lasse sich die GG erst einmal verklagen, berichten Anlegeranwälte übereinstimmend. Die GG hält dagegen: "Nach unserer Auffassung sind die vorliegenden BGH-Urteile Einzelfallentscheidungen" - die im Einzelfall auch mal zu Gunsten der Beklagten ausgehen. Werner A. Meier, bei der Münchener Kanzlei Marzillier & Dr. Meier mit der GG befasst, resümiert, die Göttinger Gruppe spiele auf Zeit, um Anleger abzuschrecken.

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