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01.09.2005 

Die verspäteten Jahresabschlüsse der vergangenen Jahre seien daran schuld, dass der Anleger erst jetzt das "negative Auseinandersetzungsguthaben" erfahre, teilte die GG ihm mit. Ein Auseinandersetzungsguthaben stellt den tatsächlichen Wert eines Gesellschaftsanteils dar. "Nicht erfolgreich verlaufene Investitionen wie auch die allgemeine negative wirtschaftliche Entwicklung des Immobilien-Kapitalmarktes" machten die Göttinger für den herben Verlust verantwortlich.

Dagegen gehen Anlegeranwälte davon aus, dass die GG so viel Geld für Dienstleistungen in einem undurchsichtigen Unternehmensgeflecht abgezapft hat, dass zum Investieren nicht mehr viel übrig blieb. So berichtete beispielsweise die Bankenaufsicht bereits im August 2000, die Investitionsquote betrage bei ebenjener Langenbahn AG nicht 107 Prozent wie angekündigt, sondern null Prozent. Auch Gerichte kommen nun öfter zu dem Schluss, dass über die Investitionen nicht richtig informiert wurde.

Wilhelm Lachmair, Münchener Anwalt, der seit Jahren Anleger gegenüber der GG vertritt, findet drastische Worte: "Das ist eine betrügerische Organisation." Es sei bitter, dass nicht strafrechtlich gegen die GG vorgegangen werde. Frühere Verfahren wurden eingestellt. Dabei bestätigte bereits das Oberlandesgericht Köln, dass das Beteiligungsmodell der GG "modifiziertes Schneeballsystem" genannt werden dürfe (Az.: 15 U 58/94 v. 6. April 2001).

In einem Schneeballsystem zahlen neue Anleger das Geld für die Auszahlungen an die Altanleger. Das Schneeballsystem platzt, wenn nicht mehr genug frisches Geld akquiriert wird, um üppige Gebühren sowie die Ansprüche der Altanleger zu bedienen.

In diese Situation könnte die GG bald kommen - auch ohne Gewinne auszuzahlen. Denn den Vertrieb der "Securente" stellte sie nach der Intervention der Bankenaufsicht Ende 2001 endgültig ein. "Die Anleger, die jetzt noch bei der Göttinger Gruppe einzahlen, begreifen nicht, dass sie lediglich Gerichtskosten und Vergleichszahlungen an andere Anleger finanzieren", sagt der Göttinger Anwalt Jürgen Machunsky, der sich seit Jahren mit der GG anlegt. Daher wollen Juristen wie Lachmaier mit der GG "noch rechtzeitig vor der Insolvenz Vergleiche abschließen".

Anwalt Thum hat immerhin die Erfahrung gemacht, dass sich die GG heute eher als früher auf Vergleiche einlässt, wenn auch nicht freiwillig. Trotz eindeutiger Urteile des BGH lasse sich die GG erst einmal verklagen, berichten Anlegeranwälte übereinstimmend. Die GG hält dagegen: "Nach unserer Auffassung sind die vorliegenden BGH-Urteile Einzelfallentscheidungen" - die im Einzelfall auch mal zu Gunsten der Beklagten ausgehen. Werner A. Meier, bei der Münchener Kanzlei Marzillier & Dr. Meier mit der GG befasst, resümiert, die Göttinger Gruppe spiele auf Zeit, um Anleger abzuschrecken.

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