Sechs Jahre Haft lautet das Urteil gegen VIP-Medienfonds-Gründer Andreas Schmid, sein ehemaliger Geschäftsführer erhielt vom Landgericht München zwei Jahre auf Bewährung und muss 30 000 Euro zahlen. Damit endet nach sieben Monaten einer der spektakulärsten Steuerstrafprozesse der vergangenen Jahre. Ins Visier der Anlegerschützer geraten jetzt aber auch die Banken.
FRANKFURT. Richterin Huberta Knöringer sah es als erwiesen an, dass Schmid Tausenden von Anlegern mit Filmfonds gesetzeswidrige Steuersparmodelle verschafft hatte. Seine Verteidiger haben Revision beim Bundesgerichtshof angekündigt. Hinter Gitter muss Schmid, der seit zwei Jahren in Untersuchungshaft sitzt, vorerst nicht. Er kommt gegen Zahlung einer Kaution von vier Millionen Euro frei.
Die Filmfondsmanager hatten für die VIP-Medienfonds 3 und 4 mithilfe von Banken etwa 635 Millionen Euro bei Anlegern, darunter von vielen Prominente, eingesammelt. Die Mindestzeichnungssumme lag bei 25 000 Euro, die meisten investierten nach Beobachtung von Anlegerschützern das Vierfache. Doch statt Filme zu finanzieren, flossen 80 Prozent des Geldes, rund 500 Mill. Euro, so die Vorwürfe der Staatsanwaltschaft auf Konten der Dresdner Bank (VIP 3) und der Hypo
-Vereinsbank (VIP 4), wo es wie eine Art Festgeld geparkt wurde (siehe Kasten). Damit lockte Schmid die Anleger. Denn egal ob der Film floppte oder zum Kassenknüller wurde, er bot ihnen einen "Garantiefonds" mit sicherer Rückzahlung.
Dem Finanzamt aber meldete er das komplette Kapital steuermindernde Investition in Hollywood-Streifen. Irgendwann schlug der Betriebsprüfer Alarm, dann kam der Staatsanwalt und Schmid hinter Gitter. Schnell noch hatte er nur kurz nach der Hausdurchsuchung vier Millionen Euro auf ein neu eröffnetes Bankkonto verschoben, Fluchtgefahr witterte der Staatsanwalt, ein Sonderbonus für gute Arbeit, konterte Schmid. Gute Arbeit, fragt sich nur für wen. Denn die rund 12 000 Anleger dürften richtig sauer sein auf den Kaufmann aus Fürstenfeldbruck.
Denn das Finanzamt kassierte die Verlustzuweisungen, die Anleger müssen jetzt Steuern in dreistelliger Millionenhöhe nachzahlen. Filmfonds galten bis 2005 als klassische Steuersparanlagen, VIP als ihr Marktführer. Sie schrieben in den ersten Jahren hohe Verluste, die sich von der Steuer absetzen ließen. Verrechnet mit dem Einkommen der betuchten Anleger gab es unterm Strich hohe Erstattungen. Voraussetzung: Das Geld finanziert tatsächlich Filme, wie im "Medienerlass" des Finanzministeriums von 2001 vorgeschrieben.
Doch das war das Problem im VIP-System: Zu viel Geld lagerte auf den Konten und zu wenig floss in die Finanzierung von Filmen wie "Sieben Zwerge", "Das Parfüm" oder den oscar-prämierten Streifen "Monster". Steuerhinterziehung urteilte deshalb das Gericht, Festgeldkonten seien eine sichere Geldanlage, keine Betriebsausgaben.
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Ins Visier der Anlegerschützer geraten jetzt aber auch die Banken. Hunderte Anleger klagen wegen Falschberatung. "Die Banken haben für das Geld Zinsen kassiert und an der Garantiezusage Gebühren verdient, die Commerzbank
am Vertrieb, die Fonds an überhöhten weichen Kosten und die Anleger haben drauf gezahlt", schimpft der Bremer Rechtsanwalt Jens Gieschen, -Peter der rund 400 Kläger vertritt. Sie haben vor allem die Commerzbank
im Visier, die die Fonds vertrieb. "Man muss sich da fragen, was die Commerzbank
wusste", sagt er. Für ihn ist das Urteil ein klares Signal gegen die Geldinstitute. Vor allem der Commerzbank
drohen weitere Klagen, weil sie verdeckt Provisionen kassiert haben soll, es den Kunden aber verschwieg: "Die Bank hätte Kunden darüber informieren müssen, dass sie für die Vermittlung Kickbacks bekam", moniert Anlegerschutzanwalt Andreas Tilp. "Das hat sie nicht getan, jetzt muss sie haften." Nahezu im Wochentakt werde man Klagen einreichen, kündigte er an.
Die Commerzbank
wollte sich zu dem Urteil und möglichen Folgen nicht äußern, genauso wenig wie die Garantie gebende Dresdner Bank und die Hypo
-Vereinsbank die bei VIP 4 als Garantiegeber aufgetreten war.
Wie VIP 3 laufen sollte
Der Start: 235 Mill. Euro sammelten die VIP-Manager bei den rund 4 900 Anlegern ein. Das Geld sollte zwischen 2003 und 2011 diverse Filme finanzieren. Vertrieben wurden die Fonds vor allem über die Commerzbank
. Die Dresdner Bank bürgte als Garantie gebende Bank für einen Mindesterlös aus der Filmverwertung, der an den Fonds zurückfließt. Dafür bekam sie Gebühren.
Die Idee: Filme produzieren Verluste, die mindern die Steuerlast der Anleger.
Das Modell: 100 000 Euro plus 5 000 Euro Agio fließen an den Fonds. Minus 18 Prozent weiche Kosten, bleiben 87 200 Euro. Die werden als Verlust abgesetzt. 17 500 Euro flossen in Filme, die restlichen 69 700 Euro parkten bei der Dresdner Bank und wurden wie Festgeld verzinst. Bis zum Ende der Laufzeit sollten damit die 100 000 Euro an den Fonds und die Anlegerzurückfließen. Die versteuern das Geld erst dann. Ist ihre Steuerlast bis dahin gesunken, machen sie Gewinn.
Das Problem: Nur 20 Prozent des Geldes flossen in Filme. Als Verlust geltend gemacht wurde die gesamte Summe. Die Anleger müssen nachzahlen.
