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25.01.2007 
Entschädigungssysteme

Anlegerschutz in der Kritik

Die Entschädigung deutscher Sparer nach Betrugsskandalen muss nach Einschätzung von Anlegerschützern neu geregelt werden. Denn sie werde der steigenden Zahl von Massenschadensfällen nicht mehr gerecht. Dies zeigten die Probleme bei der Entschädigung der Anleger nach der Insolvenz von Phönix Kapitaldienst.

Illustration: Handelsblatt

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ben/sos FRANKFURT. "Das Entschädigungssystem in Deutschland ist absolut vorsintflutlich und entspricht weder einem geordneten Anlegerschutz noch den EU-Vorgaben", sagte Klaus Nieding, Vertreter des Aktionärschützerverbandes DSW.

Bei der Insolvenz des Finanzberatungsunternehmens Phönix Kapitaldienst verloren 30 000 Anleger ihr Geld. Diesen muss nun die Entschädigungseinrichtung der Wertpapierhandelsunternehmen (EdW) helfen, auf die bis zu 200 Mill. Euro an Auszahlung zukommen. Doch der Verband nimmt nur gut drei Mill. Euro im Jahr an Mitgliedbeiträgen ein und hat kaum Geld auf der hohen Kante. "Der Löwenanteil der EdW-Beiträge ist für Verwaltungskosten draufgegangen, so dass nur wenige Millionen für Entschädigungsfälle zur Verfügung stehen", sagt Bankrechtler Jan Marwede. Er vertritt mehrere Finanzdienstleister, die einen Ausweg aus der Phönix-Krise suchen.

Experten fürchten nun, dass die Schadenssumme aus dem Fall Phönix per einmaliger Sonderzahlung auf die 770 EdW-Mitglieder umgelegt werden muss, damit alle Ansprüche aus der Fall Phönix erfüllt werden können. Da viele Verbandsmitglieder Kleinunternehmen sind, droht dies zu einer Belastungsprobe zu werden. Denn auf jedes Mitgliedsunternehmen kommen nach Schätzungen unabhängiger Experten mehrere Hunderttausend Euro zu.

Damit wäre ein Großteil der EDW-Mitglieder insolvent, selbst unter Berücksichtigung der Kappungsgrenze", sagt Nieding. Experten fordern daher die Zusammenlegung der Entschädigungseinrichtungen in Deutschland, um in Zukunft angemessene Entschädigungsvolumina erreichen zu können. "Nach unserer Erfahrung nehmen Massenschadensfälle erheblich zu", sagt Rechtsanwalt Nieding.

Die EdW selber versucht die Gemüter zu beruhigen. Die Schadenssumme könne im Zeitraum von zwei bis drei Jahren abgearbeitet werden, sagte der EdW-Handlungsbevollmächtige, Ingo Möser. Außerdem sei die von der staatlichen KfW Bankengruppe betreute EdW in der Lage, Kredit aufzunehmen, um einen Entschädigungsfall zu finanzieren. Zu Spekulationen unter EdW-Mitgliedern, die Einrichtung könnte mit dem Einlagensicherungsfonds Deutscher Banken verschmolzen werden, lehnte er jeden Kommentar ab. Der Bundesverband der privaten Banken (BdB) wies die Spekulationen zurück. Ein Verschmelzen lehne man aus verfassungsrechtlichen Gründen ab, sagte ein Verbandssprecher.

Lesen Sie weiter auf Seite 2: Offenbar drängen nicht nur Anlegerschützer auf eine Neuordnung der Entschädigungssysteme.

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