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16.10.2007 
Mietrecht aktuell

Auch GbR darf wegen Eigenbedarf kündigen

Wie andere Vermieter darf auch eine Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR) den Mietvertrag einer Wohnung wegen Eigenbedarfs kündigen.

ap BERLIN. Voraussetzung dafür ist, dass der betreffende Gesellschafter bereits vor Abschluss des Mietvertrages Gesellschafter der GbR war, berichtet die Eigentümerschutz-Gemeinschaft Haus und Grund mit Verweis auf ein Urteil des Bundesgerichtshofs.

In dem Fall hatte ein Mieter eine Wohnung von der GbR im Erdgeschoss eines Hauses gemietet. Auf diese Wohnung nun stellte ein Gesellschafter Anspruch. Dieser war wegen schwerer Krankheit nicht mehr in der Lage, die im gleichen Haus liegende Dachgeschosswohnung zu nutzen und wollte ins Erdgeschoss umziehen. Die Richter gaben der Eigenbedarfsklage recht. Es sei nicht gerechtfertigt, Gesellschafter einer GbR schlechter zu stellen, als einzelne oder mehrere Vermieter einer Wohnung.

(Aktenzeichen: Bundesgerichtshof VIII ZR 271/06)

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