0 Bewertungen
17.08.2006 
Gesetzesentwurf

Bärendienst für Insolvenzverwalter

von Marcus Creutz

Insolvenzpraktiker lassen an den im Juni 2006 vom Bundeskabinett beschlossenen Verfahrenserleichterungen im Insolvenzrecht kein gutes Haar. Sie sehen den Gesetzesentwurf als weiteres Hindernis für sanierungsfähige Unternehmen.

GARMISCH. So sieht der Gesetzesentwurf unter anderem vor, dass die Gläubiger sicherungsübereigneter Betriebsmittel eine Entschädigung erhalten, falls sie Maschinen, Fuhrparks etc. nicht gleich im vorläufigen Insolvenzverfahren zurückverlangen.

Nach Meinung des Ulmer Insolvenzverwalters Michael Pluta "haben hier mal wieder Juristen versucht, ein eher betriebswirtschaftliches Problem zu lösen und das Ganze nur verschlimmbessert". Hier gehe es um sechs Wochen vorläufiges Insolvenzverfahren, in dem eine mehrere Jahre alte Maschine garantiert keinen Wertverlust erleide, kommentiert Pluta den vom Bundesjustizministerium (BMJ) erarbeiteten Gesetzesentwurf. Die Folge seien unnötige Streitereien um diesen Wertverlust. Bislang habe man sich nämlich mit den Gläubigern hinsichtlich der Betriebsmittel "in der Regel vernünftig geeinigt". Im Übrigen sei für eine solche Entschädigung im vorläufigen Insolvenzverfahren kein Geld vorhanden, gibt Pluta zu bedenken. "Man riskiert also ohne Not, dass auf diese Weise bereits das Eröffnungsverfahren scheitert."

Der Entwurf, der bislang weder Bundesrat noch Bundestag passiert hat, soll daneben für mehr Transparenz bei der Auswahl der Insolvenzverwalter durch die Gerichte sorgen, indem diesen verboten wird, geeignete Insolvenzverwalter aus geschlossenen Listen auszuwählen. Doch diese Praxis hatte das Bundesverfassungsgericht ohnehin schon im Jahre 2004 angeprangert und auf Einhaltung des Gleichbehandlungsgrundsatzes gepocht (Az.: 1 BvR 135/00).


So kommen Sie ohne Risiko zu Ihrem Recht: Großes Handelsblatt-Special zum Thema Prozessfinanzierung


Laut Gesetzesvorlage haben die Gerichte aber ansonsten nach wie vor einen weiten Ermessensspielraum bei der individuellen Auswahl des Insolvenzverwalters. Es muss sich um eine für den Einzelfall geeignete, insbesondere geschäftskundige und sowohl von den Gläubigern als auch vom Schuldner unabhängige Person handeln.

In der Gesetzesbegründung erteilt das BMJ einer gesonderten Zulassungsprüfung der Insolvenzverwalter nach französischem Vorbild ebenso eine Absage wie auch der gelegentlich erhobenen Forderung, nach österreichischer Praxis wenigstens eine bundesweite Insolvenzverwalterliste im Internet zu veröffentlichen. Insofern wird es als ausreichend angesehen, "wenn eine solche Liste als Insolvenzverwalter-Informationssystem privatwirtschaftlich initiiert und von geeigneten Betreibern im Internet präsentiert wird", schreibt das BMJ unter Hinweis auf die Ergebnisse der eingesetzten Bund-Länder-Arbeitsgruppe "Insolvenzrecht".

Lesen Sie weiter auf Seite 2: Selbst Insolvenzrichter bleiben von Kritik nicht verschont.

Artikel bewerten:
  • 1 Stern
  • 2 Sterne
  • 3 Sterne
  • 4 Sterne
  • 5 Sterne
Anzeige

Weitere Beiträge aus dem Ressort

Handelsblatt Experten + Meinungen

Handelsblatt-Kommentar

Es muss nicht immer die große Liebe sein  Artikel in Merkliste

29.08.2008 von Hans G. Nagl

Eine Traumhochzeit ist es sicherlich nicht – die kurz vor der Verkündung stehende Fusion von Commerzbank und Dresdner Bank. Doch Vernunftehen halten ohnehin häufig besser. Zumal wenn beide Akteure so getrieben sind wie Allianz-Chef Michael Diekmann und sein Commerzbank-Gegenüber Martin Blessing. Kommentar

Handelsblatt-Kommentar

König der Löwen  Artikel in Merkliste

29.08.2008 von Hans-Peter Siebenhaar

Nun geht der kompromisslose Westfale auf die Jagd nach Löwen. Bertelsmann-Chef Ostrowski braucht dringend neue, löwenstarke Wachstumstreiber. Kommentar

weiterHandelsblatt Quiz

Werbesprüche-Quiz: Auf Kundenfang mit dem Wir-Gefühl

Los geht's!Seit 1990 ist „Wir“ das wichtigste Wort in der Werbesprache. Wissen Sie, wer noch mit dem Sinn für Gemeinschaft auf Kundenfang geht?
Testen Sie Ihr Wissen!
Anzeige