Insolvenzpraktiker lassen an den im Juni 2006 vom Bundeskabinett beschlossenen Verfahrenserleichterungen im Insolvenzrecht kein gutes Haar. Sie sehen den Gesetzesentwurf als weiteres Hindernis für sanierungsfähige Unternehmen.
GARMISCH. So sieht der Gesetzesentwurf unter anderem vor, dass die Gläubiger sicherungsübereigneter Betriebsmittel eine Entschädigung erhalten, falls sie Maschinen, Fuhrparks etc. nicht gleich im vorläufigen Insolvenzverfahren zurückverlangen.
Nach Meinung des Ulmer Insolvenzverwalters Michael Pluta "haben hier mal wieder Juristen versucht, ein eher betriebswirtschaftliches Problem zu lösen und das Ganze nur verschlimmbessert". Hier gehe es um sechs Wochen vorläufiges Insolvenzverfahren, in dem eine mehrere Jahre alte Maschine garantiert keinen Wertverlust erleide, kommentiert Pluta den vom Bundesjustizministerium (BMJ) erarbeiteten Gesetzesentwurf. Die Folge seien unnötige Streitereien um diesen Wertverlust. Bislang habe man sich nämlich mit den Gläubigern hinsichtlich der Betriebsmittel "in der Regel vernünftig geeinigt". Im Übrigen sei für eine solche Entschädigung im vorläufigen Insolvenzverfahren kein Geld vorhanden, gibt Pluta zu bedenken. "Man riskiert also ohne Not, dass auf diese Weise bereits das Eröffnungsverfahren scheitert."
Der Entwurf, der bislang weder Bundesrat noch Bundestag passiert hat, soll daneben für mehr Transparenz bei der Auswahl der Insolvenzverwalter durch die Gerichte sorgen, indem diesen verboten wird, geeignete Insolvenzverwalter aus geschlossenen Listen auszuwählen. Doch diese Praxis hatte das Bundesverfassungsgericht ohnehin schon im Jahre 2004 angeprangert und auf Einhaltung des Gleichbehandlungsgrundsatzes gepocht (Az.: 1 BvR 135/00).
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Laut Gesetzesvorlage haben die Gerichte aber ansonsten nach wie vor einen weiten Ermessensspielraum bei der individuellen Auswahl des Insolvenzverwalters. Es muss sich um eine für den Einzelfall geeignete, insbesondere geschäftskundige und sowohl von den Gläubigern als auch vom Schuldner unabhängige Person handeln.
In der Gesetzesbegründung erteilt das BMJ einer gesonderten Zulassungsprüfung der Insolvenzverwalter nach französischem Vorbild ebenso eine Absage wie auch der gelegentlich erhobenen Forderung, nach österreichischer Praxis wenigstens eine bundesweite Insolvenzverwalterliste im Internet zu veröffentlichen. Insofern wird es als ausreichend angesehen, "wenn eine solche Liste als Insolvenzverwalter-Informationssystem privatwirtschaftlich initiiert und von geeigneten Betreibern im Internet präsentiert wird", schreibt das BMJ unter Hinweis auf die Ergebnisse der eingesetzten Bund-Länder-Arbeitsgruppe "Insolvenzrecht".
Lesen Sie weiter auf Seite 2: Selbst Insolvenzrichter bleiben von Kritik nicht verschont.
Nahezu zeitgleich hat Professor Hans Haarmeyer vom Rhein-Ahr-Campus, Remagen, im Rahmen eines Forschungsprojektes ein Qualitätsrating für Insolvenzverwalter entwickelt, das von "single A" bis "triple A" reicht. Der von den Wissenschaftlern entwickelte Rating-Fragebogen erfasst Kriterien von der persönlichen Qualifikation der Verwalter über operative Kenndaten wie der Zahl der eröffneten Verfahren und der erzielten Quoten bis hin zur Infrastruktur der Verwalterbüros und der Transparenz der Abwicklung. "Mit diesem Rating gibt es im zunehmenden Wettbewerb unter Insolvenzverwaltern endlich mehr Transparenz, und es wird möglich sein, die Spreu vom Weizen zu trennen", verspricht Haarmeyer.
Doch Verwalter Michael Pluta winkt ab. "Das Rating hängt entscheidend davon ab, welche Verfahren dem Insolvenzverwalter in der Vergangenheit überantwortet wurden. Im Extremfall kann aber bereits eine quotale Befriedigung der Gläubiger von einem Prozent gut sein, während andererseits eine Quote des Verwalters in Höhe von 50 Prozent schlecht sein kann", sagt Pluta
Aber auch die Insolvenzrichter selbst bleiben von Kritik nicht verschont. "Die größte Schwachstelle im System ist, dass die Insolvenzrichter den Insolvenzalltag vor den Toren nicht kennen und deshalb sehr formalistisch arbeiten. Sie erhalten über die Berichte der Verwalter eben nur ein sehr gefärbtes Bild von der Wirklichkeit", bemängelt Rechtsanwalt Thomas Hoffmann von Nörr Stiefenhofer Lutz, Berlin. Er fordert deshalb: "Was wir brauchen, ist ein Entscheidungsgremium, das aus der Praxis kommt."
Bemängelt wird von den Praktikern zudem, dass die Insolvenzverfahren zu lange dauern und die Gerichte für die Prüfung der Schlussrechnungen oft Jahre brauchen, weshalb sich die quotale Auszahlung an die Gläubiger verzögert. Ein Insolvenzverwalter, der seinen Namen in dieser Zeitung nicht lesen möchte: "Bei mir liegen derzeit - auf 5 500 Konten verteilt - insgesamt 240 Mill. Euro, auf die die Gläubiger bis zu drei Jahre warten müssen."
