Viele Konzerne reagieren bereits jetzt. Schließlich müssen sie sich schon vor möglichen Gesetzen des Heers der Berufskläger erwehren. Zwar demonstrieren die meisten Firmen nach außen hin Gelassenheit. Nur 24 Prozent von ihnen geben zu, sich tatsächlich "sehr intensiv" auf ihr Aktionärstreffen vorzubereiten. Tatsächlich gibt es aber in den IR-Abteilungen inzwischen eine gewisse Hitliste an gefährlichen Angriffspunkten. An erster Stelle stehen dabei Verfahrensfehler (63 Prozent), gefolgt von unrichtiger, unvollständiger oder verweigerter Erteilung von Informationen an Aktionäre (46 Prozent) und einer nicht ordnungsgemäß einberufenen Hauptversammlung (30 Prozent).
Kernproblem ist dabei laut der Kanzlei Schwarz Kelwing Wicke Westpfahl die Frage, welche Unterlagen in welcher Form bei der Hauptversammlung in gedruckter Form vorliegen müssen oder was im Internet veröffentlichtwerden kann. Eindeutig ist hier lediglich die Regel, dass auf die Auslage des Jahresabschlusses verzichtet werden kann, wenn dieser online zugänglich ist. Für andere relevante Unterlagen gibt es indes keine eindeutige Regelung. Der Deutsche Corporate-Governance-Index empfiehlt lediglich, diese "leicht zugänglich" online zu veröffentlichen.
Ein Thema, das daneben bei HVs mehr und mehr an Bedeutung gewinnt, ist der Zwangsausschluss von Minderheitsaktionären. Probleme mit Aktionären wegen des sogenannten Squeeze-outs befürchten mittlerweile 13 Prozent der befragten IR-Manager. Hauptgrund ist, dass das Geschäft mit Fusionen und Übernahmen - ob nun durch Beteiligungsgesellschaften oder durch Wettbewerber - in den letzten Jahren massiv zugenommen hat, was bei Kleinaktionären nicht immer auf Zuspruch gestoßen ist. Dass es inzwischen erste Allianzen zwischen "Berufsaktionären" und Hedge-Fonds gibt, wie gerüchteweise zu hören ist, hält indes das Gros der IR-Manager für sehr weit hergeholt.
Die IR-Manager wollen sich deshalb in erster Linie mit Frage-und-Antwort-Katalogen vorbereiten und dabei vor allem die bei der Hauptversammlung beteiligten Personen identifizieren, wenn es um unliebsame Klagen geht. Daneben sollen mögliche Berufskläger von vornherein gezielt erfasst und beobachtet werden. Und beinahe selbstverständlich ziehen die Unternehmen in diesem Jahr mehr Juristen in die Planung und den Ablauf ihrer Hauptversammlungen mit ein.
Die Sympathien zwischen den "räuberischen Aktionären" auf der einen und den Unternehmen auf der anderen Seite sind indes klar verteilt: "Eine absolut kleine Minderheit von Anlegern schadet durch die Blockade der Umsetzung der Mehrheit der Aktionäre", sagt Rüdiger von Rosen, Vorstand des Deutschen Aktieninstituts.
