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20.07.2004 
BGH erleichtert Beweisführung für Anleger

Bessere Aussichten auf Schadensersatz

von Frank Drost und Gertrud Hussla, Handelsblatt

Im Sitzungssaal 123 des zweiten Zivilsenats des Bundesgerichtshofs (BGH) hellen sich die Gesichter von Anwälten und Rechtsexperten auf. Mit einem richtungsweisenden Urteil im Fall des Pleite gegangenen Softwareunternehmens Infomatec hat der Senatsvorsitzende Volker Röhricht die Klagechancen von Anlegern nach fehlerhaften Unternehmensmeldungen deutlich verbessert. "Das wichtigste Urteil im Anlegerrecht seit zehn Jahren", sagt Rechtsexperte Franz Leisch von der Universität Augsburg.

KARLSRUHE. Und Anleger-Anwalt Klaus Rotter spricht gar von einer neuen "Ära" in der Verfechtung von Anlegeransprüchen. Skeptischer reagieren allerdings einige Anlegerschützer außerhalb des Gerichtssaals. Das Urteil sei ein Schritt in die richtige Richtung, allerdings gehe es noch nicht weit genug, meint etwa Sprecher Jürgen Kurz von der deutschen Schutzgemeinschaft für Wertpapierbesitz (DSW).

Nach dem Spruch des BGH soll ein Anleger umgerechnet rund 46 500 Euro von den Infomatec-Vorständen zurückerhalten, plus sämtlicher Zinsen, die angelaufen wären. Der Anleger hatte zu Hoch-Zeiten des neuen Markts in Infomatec-Aktien investiert, nachdem die Vorstände des Unternehmens über einen Großauftrag berichtet hatten, den es so gar nicht gab. In einer weiteren Klage verwies der BGH den Fall wegen fehlender Beweisführung an das Oberlandesgericht München zurück, in einer dritten Klage wurden die Ansprüche abgelehnt, weil zwischen der Falschmeldung und dem Aktienkauf zu viel Zeit verstrichen war.

Hunderte, wenn nicht Tausende von Anlegern, die sich getäuscht fühlen und Geld im Neuen Markt verloren haben, haben nach Ansicht von Experten jetzt deutlich verbesserte Aussichten auf Schadensersatz. Denn bei Vorständen wie Gerhard Harlos und Alexander Häfele von Infomatec ist jetzt deutlich mehr zu holen als bei ihren Firmen. Die Chefs hatten viele Millionen zur Seite geschafft, bevor ihre Firma Pleite ging.

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