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13.11.2007 
Business-Wissen

Biotop für Fledermäuse

von Bert Fröndhoff

Ob Fledermauskolonie im Nachbarhaus oder der See in der Nähe: Wenn Unternehmen künftig Artenvielfalt, natürliche Lebensräume, Gewässer und den Boden schädigen, kann das teuer werden. Am Mittwoch tritt das neue Umweltschadensgesetz in Kraft – viele Unternehmen unterschätzen die Haftungsrisiken.

Fledermaus: Gefährdete Art, die Firmen teuer zu stehen kommen kann. Foto: dpaLupe

Fledermaus: Gefährdete Art, die Firmen teuer zu stehen kommen kann. Foto: dpa

DÜSSELDORF. Das Rathaus im ostwestfälischen Höxter ist nicht nur wegen seiner Schönheit bekannt. Sondern auch wegen der im Dachboden lebenden Fledermäuse. Deswegen wird das Rathaus von Versicherungsexperten gerne für folgende Wirkungskette herangezogen:

Was passiert, wenn es in unmittelbarer Nähe des Rathauses in einem Geschäft oder einer Firma brennt? Und die Fledermaus-Population durch Rauchentwicklung gefährdet wird? Es wäre nicht nur schade für die Tiere, doziert die Assekuranz, sondern teuer für das Unternehmen. Denn es müsste den „Schaden an der Umwelt“ – in diesem Fall an den Fledermäusen – sanieren.

Wie auch immer dies aussehen könnte: Es wird von einem Gesetz verlangt und geregelt, das diesen Mittwoch in Kraft tritt und über dessen Auswirkungen sich Unternehmen offenbar noch nicht ganz im Klaren sind. Das zumindest zeigt eine gestern vorgestellte Untersuchung der Marktforschungsgesellschaft Psychonomics im Auftrag der Axa-Versicherung.

Es geht um die neuen Haftungsregeln des Umweltschadensgesetzes (USchadG): Danach müssen Firmen für alle durch sie verursachten Umweltschäden haften. Das müssen sie bislang zum Teil zwar schon, es gab aber keine Regelung nach EU-Vorgabe. Das Umwelthaftungsgesetz von 1991 etwa gilt nur für Schäden an Personen und Sachen – also für das Gebäude des Höxterschen Rathauses und die Beamten, nicht aber für die Fledermäuse.

Lesen Sie weiter auf Seite 2: Es droht mehr als nur Geldstrafen

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