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13.11.2007 
Business-Wissen

Biotop für Fledermäuse

von Bert Fröndhoff

Ob Fledermauskolonie im Nachbarhaus oder der See in der Nähe: Wenn Unternehmen künftig Artenvielfalt, natürliche Lebensräume, Gewässer und den Boden schädigen, kann das teuer werden. Am Mittwoch tritt das neue Umweltschadensgesetz in Kraft – viele Unternehmen unterschätzen die Haftungsrisiken.

Fledermaus: Gefährdete Art, die Firmen teuer zu stehen kommen kann. Foto: dpaLupe

Fledermaus: Gefährdete Art, die Firmen teuer zu stehen kommen kann. Foto: dpa

DÜSSELDORF. Das Rathaus im ostwestfälischen Höxter ist nicht nur wegen seiner Schönheit bekannt. Sondern auch wegen der im Dachboden lebenden Fledermäuse. Deswegen wird das Rathaus von Versicherungsexperten gerne für folgende Wirkungskette herangezogen:

Was passiert, wenn es in unmittelbarer Nähe des Rathauses in einem Geschäft oder einer Firma brennt? Und die Fledermaus-Population durch Rauchentwicklung gefährdet wird? Es wäre nicht nur schade für die Tiere, doziert die Assekuranz, sondern teuer für das Unternehmen. Denn es müsste den „Schaden an der Umwelt“ – in diesem Fall an den Fledermäusen – sanieren.

Wie auch immer dies aussehen könnte: Es wird von einem Gesetz verlangt und geregelt, das diesen Mittwoch in Kraft tritt und über dessen Auswirkungen sich Unternehmen offenbar noch nicht ganz im Klaren sind. Das zumindest zeigt eine gestern vorgestellte Untersuchung der Marktforschungsgesellschaft Psychonomics im Auftrag der Axa-Versicherung.

Es geht um die neuen Haftungsregeln des Umweltschadensgesetzes (USchadG): Danach müssen Firmen für alle durch sie verursachten Umweltschäden haften. Das müssen sie bislang zum Teil zwar schon, es gab aber keine Regelung nach EU-Vorgabe. Das Umwelthaftungsgesetz von 1991 etwa gilt nur für Schäden an Personen und Sachen – also für das Gebäude des Höxterschen Rathauses und die Beamten, nicht aber für die Fledermäuse.

Lesen Sie weiter auf Seite 2: Es droht mehr als nur Geldstrafen

Das USchadG tritt ein, wenn Firmen Artenvielfalt, natürliche Lebensräume, Gewässer und den Boden schädigen – egal ob durch gewöhnliche Geschäftstätigkeit oder durch Unfall. Die aus den bundesweit einheitlichen Regeln entstehenden Haftungsrisiken seien kaum bekannt, heißt es in der Axa-Studie: 34 Prozent der befragten 300 Firmen hätten vom USchadG gehört, sich aber nur oberflächlich damit beschäftigt. Bei den kleinen und mittleren Firmen ist die Zahl wesentlich geringer.

Nun lässt die Axa dies nicht ohne Eigeninteresse erfragen, sondern pro domo: Die Versicherung hat schon ein passendes Produktangebot parat. Doch es lohnt sich für Firmen tatsächlich, Haftungsfolgen des USchadG näher zu beleuchten: Künftig haben Umweltverbände das Recht, Sanierung vor Gericht durchzusetzen. Es geht nicht nur um Schadensersatz oder Geldstrafen, sondern um kostspielige Sanierung und der Wiederherstellung des ursprünglichen Zustands.

Wie das auszusehen hat, wird wohl im Einzelfall entschieden. Dem „Großen Mausohr“ im Rathaus Höxter jedenfalls müsste im Schadensfall wohl ein großer, ungestörter Raum mit günstigem Mikroklima geschaffen werden – so wie es die Fledermäuse im dortigen Dachboden vorfinden.

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