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03.04.2008 
Netzbetreiber scheitern mit Klage

Bundesverwaltungsgericht bestätigt Gebührensenkung im Mobilfunk

Die deutschen Mobilfunknetzbetreiber müssen sich mit den gesenkten Gebühren für die Weiterleitung von Gesprächen aus anderen Netzen abfinden. Das Bundesverwaltungsgericht Leipzig wies eine Klage von T-Mobile, Vodafone, E-Plus und O2 ab, die sich gegen die von der Bundesnetzagentur angeordneten Gebührensenkung gerichtet hatte.

rtr DÜSSELDORF. Die Behörde durfte die so genannten Terminierungsentgelte regulieren, wie das Gericht am Donnerstag mitteilte (BVerwG 6C 14, 6C 15, 6C 16 und 6C 17.07 - Urteile vom 2. April).

Die vier Netzbetreiber hatten mit ihren Klagen gegen die Bundesnetzagentur in erster Instanz vor dem Verwaltungsgericht Köln Erfolg bekommen. Die Behörde ging aber in Revision. Mit Eilanträgen wollten die Netzbetreiber daraufhin die Vorgaben der Netzagentur bis zu einer endgültigen Entscheidung außer Kraft setzen, scheiterten damit aber beim Bundesverwaltungsgericht.

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