Die Kläger wussten, wie schwierig die Beweisführung werden würde. Dass sie allerdings schon am zweiten Tag des größten Anlegerprozesses in der deutschen Geschichte einen Rückschlag hinnehmen mussten, hätten sie wohl nicht erwartet. In einem zentralen Punkt ist das Gericht offenbar nicht auf ihrer Seite.
Illustration: Handelsblatt
FRANKFURT. Der Vorsitzende Richter Christian Dittrich machte am Dienstag klar, dass er die umstrittene Gruppenbewertung der Telekom-Immobilien für rechtens hält. Dabei hatten die Kläger gerade die Zusammenfassung der Immobilien in so genannte Cluster bemängelt. Sie werfen der Telekom vor, die Grundstücke und Gebäude - es handelt sich um insgesamt 70 000 Objekte - seien bewusst nicht einzeln bewertet worden, sondern pauschal.
Auch das Argument, die Telekom habe ihre Immobilien zunächst zu hoch bewertet, überzeugte die Richter nicht. Dass die Telekom den Wert ihrer Immobilien nach dem Börsengang um 2,1 Mrd. Euro von gut 17 auf rund 15 Mrd. Euro nach unten korrigiert habe, sei unproblematisch. Grob überschlagen stelle das eine Abweichung von zwölf Prozent dar, sagte Dittrich. Die sei auch bei einer Vielzahl von Einzelbewertungen durchaus üblich. Kein Fehler im Börsenprospekt also.
"Da bin ich fast vom Stuhl gefallen", sagte Anwalt Klaus Rotter, der rund 200 Kläger vertritt. "Ich sehe den Unterschied nicht zwischen einem Autohändler, der 10 Mitarbeiter hat und drei Grundstücke, die er einzeln bewerten muss und der Telekom die 300 000 Mitarbeiter hat und 70 000 Bewertungsobjekte hat. Das muß man in Relation sehen."
"Nicht einleuchten mag ihm auch die Argumentation, von zu großer Menge an Immobilien und zu knapper Zeit. Ein entsprechender Hinweis hätte dann aber spätestens im Risikoteil des Prospekts stehen müssen, sagte Rotter."
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Das fand Richter Dittrich auch, sah darin aber keinen "wesentlichen Prospektmangel", der die Telekom zu Schadenersatz aufgrund von Prospektfehlern verpflichten würde. Rechtsnwalt Rotter ist da anderer Ansicht: "Wenn ich als Unternehmen mehrerer solcher Punkte in meinem Prospekt habe, die nicht illegal sind aber knapp an der Legalitätskante genäht, dann muss ich laut Entscheid des Bundesrichtshofs darauf hinweisen, dass ich einen heißen Reifen fahre".
In der ersten Instanz hatte das Landgericht Frankfurt noch harsche Kritik an dem Clusterverfahren geübt, es aber den Klägern überlassen, den Umfang der Fehlbewertungen zu ermitteln. Dafür ist nach Einschätzung der Justiz ein umfangreiches Gutachten notwendig, das rund 17 Millionen Euro kosten könnte.
Auch beim Themenkomplex Voicestream, der US-Gesellschaft, die die Telekom kurz nach dem dritten Börsengang übernommen hatte, lief es nicht ganz nach Wunsch der Anlegeranwälte. Die Richter beschränkten den Komplex auf die Frage, wann die Entscheidung zum Kauf gefallen sei. Andreas Tilp, der die Musterklage führt, wollte den gesamten Themenkomplex verhandeln - etwa auch die Frage nach dem Kaufpreis.
Die Kläger fühlen sich von Angaben der Telekom in den Verkaufsprospekten zum zweiten und dritten Börsengang getäuscht und verlangen Schadensersatz für ihre Kursverluste. Zwar geht es zu Beginn des Prozesses allein um Verfahrensfragen. Dennoch weisen diese ersten Einschätzungen der Richter darauf hin, wie ihre Entscheidung später ausfallen könnte.
