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08.04.2008 
Telekom-Prozess

Dämpfer für die T-Aktionäre

von Sonia Shinde, Jörg Hackhausen und Christian Panster

Die Kläger wussten, wie schwierig die Beweisführung werden würde. Dass sie allerdings schon am zweiten Tag des größten Anlegerprozesses in der deutschen Geschichte einen Rückschlag hinnehmen mussten, hätten sie wohl nicht erwartet. In einem zentralen Punkt ist das Gericht offenbar nicht auf ihrer Seite.

Illustration: Handelsblatt

Illustration: Handelsblatt

FRANKFURT. Der Vorsitzende Richter Christian Dittrich machte am Dienstag klar, dass er die umstrittene Gruppenbewertung der Telekom-Immobilien für rechtens hält. Dabei hatten die Kläger gerade die Zusammenfassung der Immobilien in so genannte Cluster bemängelt. Sie werfen der Telekom vor, die Grundstücke und Gebäude - es handelt sich um insgesamt 70 000 Objekte - seien bewusst nicht einzeln bewertet worden, sondern pauschal.

Auch das Argument, die Telekom habe ihre Immobilien zunächst zu hoch bewertet, überzeugte die Richter nicht. Dass die Telekom den Wert ihrer Immobilien nach dem Börsengang um 2,1 Mrd. Euro von gut 17 auf rund 15 Mrd. Euro nach unten korrigiert habe, sei unproblematisch. Grob überschlagen stelle das eine Abweichung von zwölf Prozent dar, sagte Dittrich. Die sei auch bei einer Vielzahl von Einzelbewertungen durchaus üblich. Kein Fehler im Börsenprospekt also.

"Da bin ich fast vom Stuhl gefallen", sagte Anwalt Klaus Rotter, der rund 200 Kläger vertritt. "Ich sehe den Unterschied nicht zwischen einem Autohändler, der 10 Mitarbeiter hat und drei Grundstücke, die er einzeln bewerten muss und der Telekom die 300 000 Mitarbeiter hat und 70 000 Bewertungsobjekte hat. Das muß man in Relation sehen."

"Nicht einleuchten mag ihm auch die Argumentation, von zu großer Menge an Immobilien und zu knapper Zeit. Ein entsprechender Hinweis hätte dann aber spätestens im Risikoteil des Prospekts stehen müssen, sagte Rotter."

Lesen Sie weiter auf Seite 2: Auch im Voicestream-Komplex ist der Richter skeptisch

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