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11.06.2007 
Göttinger Gruppe insolvent

Das Ende eines langen Ringens

von Reiner Reichel

Die Göttinger Gruppe (GG) ist pleite. Jahrelang hat der niedersächsische Finanzdienstleister wegen seines Geschäftsmodells die Gerichte beschäftigt. Anlegerschützer und Anwälte befürchten, dass der Insolvenzverwalter nun von den GG-Sparern, die zwischenzeitlich Rückzahlungen erhalten haben, Geld zurückfordern wird.

Firmenschild am Sitz der Göttinger Gruppe: Mehr als 200 Haftbefehle gingen gegen die Vorstände ein. Foto: dpaLupe

Firmenschild am Sitz der Göttinger Gruppe: Mehr als 200 Haftbefehle gingen gegen die Vorstände ein. Foto: dpa

DÜSSELDORF. Das Management der höchst umstrittenen Finanzanlagegesellschaft stellte am Donnerstag Insolvenzantrag beim Amtsgericht Berlin-Charlottenburg. Das gab die Berliner Kanzlei Leonhardt, Westhelle und Partner am Freitag bekannt. Parallel hatte ein Anleger Insolvenzantrag gegen die Securenta AG, die Kerngesellschaft der Gruppe, beim Amtsgericht Göttingen gestellt. Der Schaden für die Anleger wird nach Schätzungen von Anwälten mehrere Hundert Millionen Euro betragen. Die GG und ihr Management sind zu Stellungnahmen nicht zu erreichen. Am Wochenende wurde die Web-Site der Gesellschaft, die gerade dabei war, ihren Sitz von Göttingen nach Berlin zu verlegen, abgestellt.

Die GG hatte in den 1990er-Jahren bei etwa 80 000 Anlegern mehr als eine Mrd. Euro eingesammelt. Geworben wurde mit dem Aufbau der Altersvorsorge über Einmalzahlungen oder in Raten, oft auch in einer Kombination aus beidem. Vereinbart wurden Laufzeiten von bis zu 40 Jahren. Das Geld floss in ein für Anleger nicht zu durchschauendes Firmengeflecht. Wegen unterlassener Risikohinweise wurde die GG in den vergangenen Jahren mit Schadenersatzprozessen überhäuft. Die Staatsanwaltschaft Braunschweig ermittelt seit dem Jahr 2004 wegen Insolvenzverschleppung und dehnt nun ihre Untersuchungen auf Verdacht auf Anlagebetrug aus, nachdem den Ermittlern Strafanzeigen wegen Nichtauszahlung von stillen Beteiligungen vorliegen. Frühere Ermittlungen wegen Anlagebetrugs waren eingestellt worden.

Stille Beteiligungen ähneln Gesellschafterdarlehen. Im Prinzip werden vom Ergebnis abhängig Zinsen gezahlt. Die von der GG überwiegend vertriebenen so genannten atypischen stillen Anteile beteiligen die Anleger allerdings auch am Verlust. Dass so spät erst Anzeigen wegen nicht ausgezahlter Beteiligungen eintreffen, liegt an der langen Laufzeit der Verträge.

Nachdem seit nunmehr sieben Jahren über die Insolvenz der GG spekuliert wurde, deutete sich das endgültige Ende in der vergangenen Woche an. Beim Amtsgericht Göttingen waren mehr als 200 zivilrechtliche Haftbefehle gegen die Securenta-Vorstände Jürgen Rinnewitz und Marina Götz sowie den Geschäftsführer der Göttinger Gruppe Beteiligungs- GmbH, Martin Vaupel, erlassen worden. Anleger, die Schadenersatzprozesse gewonnen oder Vergleiche mit der GG geschlossen hatten, aber von der GG kein Geld erhielten, versuchten auf diese Weise die Abgabe einer eidesstattlichen Versicherung gegenüber dem Führungstrio durchzusetzen. In einer eidesstattlichen Versicherung offenbart der Betroffene, über welches Vermögen er verfügt.

Anlegerschützer und Anwälte befürchten aber, dass der Insolvenzverwalter nun von den GG-Sparern, die zwischenzeitlich Rückzahlungen erhalten haben, Geld zurückfordern wird.

Lesen Sie weiter auf Seite 2: Der Insolvenzantrag hat den Wettbewerb der Anwälte um Mandanten noch einmal verschärft.

Der Insolvenzantrag hat auch den Wettbewerb der Anwälte um Mandanten aus dem Kreis der GG-Geschädigten noch einmal verschärft. Ihre Tipps zur Rettung der Anlegergelder fallen unterschiedlich aus. Den Zeichnern der "Pensions-Sparplan" und "Securente" genannten Anlageprodukte rät Jan Ahrens, -Henning Anwalt in der Kanzlei KTAG Rechtsanwälte in Bremen, "sofort alle Zahlungen an die Göttinger Gruppe und die Securenta AG einzustellen".

Kein guter Rat nach Ansicht von Angelika Jackwerth von der Göttinger Kanzlei Machusky & Jackwerth: "Zahlungsverpflichtungen bestehen in der Insolvenz weiter", sagt sie. Wer allein die Zahlungen einstelle, riskiere für Schäden aus verspäteter Zahlung (Verzugsschaden) haftbar gemacht zu werden. Zunächst sollten die Verträge genau geprüft werden. Es gebe Verträge, die unter bestimmten Umständen die Beitragsfreistellung ermöglichten. Nicht mehr zu helfen ist den Aktionären der außerbörslich gehandelten Securenta AG. Die inzwischen abgestellte Web-Site nannte schon vor Wochen als Kurs einen Cent je Aktie.

Wer sein Geld in eine typisch stille Beteiligung steckte, kann seine Einlage als Forderung im Insolvenzverfahren anmelden. "Nach der langen Agonie der Göttinger Gruppe dürfte dort mittlerweile nichts mehr zu holen sein", schätzt Medard Fuchsgruber, Detektiv und Vorstand im Bund der Kapitalanleger e.V. Die atypisch stillen Gesellschafter können nicht einmal darauf hoffen, nach einem langjährigen Insolvenzverfahren Geld zu bekommen. Sie sind an den Verlusten beteiligt.

Der Insolvenzverwalter hat mehrere Ansatzpunkte, Geld von GG-Anlegern zurück zu fordern. Einer sei gegeben, wenn Anleger gewinnunabhängige Auszahlungen erhalten hätten, warnt der Siegburger Anwalt Hartmut Göddecke. Es gab Vertragsvarianten, die solche Zahlungen vorsahen. Einen weiteren Ansatzpunkt für Rückforderungen liefert § 136 der Insolvenzordnung. Er erlaubt dem Insolvenzverwalter, binnen eines Jahres - vom Datum des Insolvenzantrags zurückgerechnet - erhaltene Zahlungen der GG an die stillen Gesellschafter - einzufordern. Das könnte vor allem die treffen, die aufgrund gewonnener Schadenersatzklagen oder vereinbarter Vergleiche Zahlungen von der GG erhielten.

Anwälte raten nun, Forderungen des Insolvenzverwalters mit eigenen Schadenersatzforderungen zu kontern. Schadenersatz kann sowohl wegen fehlender Risikoaufklärung als auch unter Umständen wegen Betruges gefordert werden. Betrug sei es auch, wenn trotz fehlenden Vermögens Vergleiche abgeschlossen werden, die hinterher nicht zu bedienen sind, gibt Anwalt Göddecke zu bedenken.

Darüber hinaus können Anleger versuchen, Geld von Vermittlern wegen falscher Beratung zurückzuholen. "Bei den Vermittlern werden weitere Insolvenzen folgen" prophezeit der Recklinghausener Rechtsanwalt Hauke Maack, der GG-Geschädigte vertritt.

Lesen Sie weiter auf Seite 3: Die Göttinger Gruppe hält die Gerichte auf Trab.

15. Mai 1996: Das Oberlandesgericht (OLG) Celle stellt fest: Die Göttinger Gruppe (GG) betreibt kein Schneeballsystem. (Az.: 9 U 41/95).

6. März 2001: Das OLG Köln entscheidet im Streit zwischen GG und Infodienst "Gerlach-Report", dass der Infodienst das Anlagemodell der GG ein "Schneeballsystem" nennen darf. (Az.: 15 U 58/94).

September 2002: Die Staatsanwaltschaft Braunschweig stellt ihre Ermittlungen wegen des Verdachts des Kapitalanlagebetruges ein.

10. Oktober 2002: Das Landgericht (LG) Göttingen weist Forderungen von Anlegern auf Schadenersatz wegen Betrugs zurück (Az.: 2O356/01)

19. Juli 2004: Der BGH entscheidet: Anleger, die unzureichend über die Risiken einer Beteiligung als atypisch stiller Gesellschafter aufgeklärt wurden, können ihre Einlagen zurückfordern (Az.: II ZR 354/02).

30. November 2004: Der II. Senat des BGH greift diese Entscheidung auf und wendet sie konkret gegen die GG (Az.: II ZR 6/03).

21. März 2005: Das oberste Zivilgericht stellt fest, dass ein GG-Anleger falsch beraten wurde, weil er nicht darauf hingewiesen worden war, dass die Auszahlung von Guthaben in Raten unmöglich werden könnte. Dies trifft die GG, denn die Bankenaufsicht hatte ihr die ratierliche Auszahlung von Sparanlagen wegen fehlender Banklizenz untersagt (Az.: II ZR 149/03).

21. März 2005: In einem weiteren Verfahren gibt der BGH der Vorinstanz auf, zu prüfen, ob der Anleger über den geringen Anteil der Investitionen aufgeklärt worden sei (Az.: II ZR 140/03).

Juni 2007: Die Staatsanwaltschaft Braunschweig ergänzt ihre seit 2004 laufenden Ermittlungen gegen die GG wegen Insolvenzverschleppung um Recherchen wegen Anlagebetruges.

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