0 Bewertungen
19.05.2004 
"Anwälte verkaufen nicht nur eine Dienstleistung"

DAV-Präsident: „Qualität ist unsere Zukunft“

Hartmut Kilger ist seit Juni 2003 Präsident des deutschen Anwaltvereins (DAV) und Fachanwalt für Sozialrecht. Mit dem Handelsblatt spricht er über Deregulierung, Beratungsmonopol und die neue Anwaltsausbildung.

Handelsblatt: Herr Kilger, wie nennen Sie eigentlich die Ratsuchenden, die zu Ihnen als Anwalt kommen: Mandanten oder schon Kunden?

Kilger : Ich nenne sie Mandanten und werde sie auch weiterhin so nennen.

Wenn es nach EU-Kommissar Monti geht, müssten Sie aber demnächst Kunde sagen. Schließlich will er das Recht der Freiberufler deregulieren und damit aus Anwälten ganz normale Unternehmer machen.

Kilger: Der deutsche Anwalt ist längst auch ein normaler Unternehmer. Gegen die Liberalisierungsbestrebungen von Herrn Monti haben wir im Übrigen gar nichts, sofern es um die grundsätzliche Entsperrung des Marktzugangs geht. Aber der Anwalt verkauft seinem Mandanten nicht nur eine Dienstleistung, sondern da ist mehr. Und dieses Mehr muss ihm erhalten bleiben.

Was meinen Sie damit?

Kilger: Mit dem Mandanten komme ich nur zurecht, wenn ich mit ihm in Ruhe über seine Probleme sprechen kann. Das ist ein besonderes Vertrauensverhältnis, das intensiver und umfassender ist als zu anderen Dienstleistern. Dieses Vertrauensverhältnis muss geschützt bleiben.

Daran will Monti ja auch nicht rütteln. Aber gegen das neue Anwaltsvergütungsgesetz, das allein das Honorar für die außergerichtliche Beratung zum Aushandeln freigibt, dürfte er etwas haben.

Kilger: Ich glaube schon, dass Monti mit dem Gesetz einverstanden ist. Zum einen spielt die Hauptmusik sowieso im außergerichtlichen Bereich. Rund 70 % der anwaltlichen Tätigkeit finden außergerichtlich statt. Zum anderen haben wir im gerichtlichen Bereich die Errungenschaft, dass die Gebühren genau fixierbar, kalkulierbar, errechenbar und im Fall des Gewinnens auch hereinholbar sind. Das geht aber nur per Gebührenordnung. Außerdem erreichen wir mit der Gebührenordnung, dass Leute, die sich die Beratung eigentlich nicht leisten können, trotzdem einen Anwalt finden.

Man kann aber auch argumentieren, dass gerade ein geöffneter Rechtsmarkt mit freien Honoraren die Mandanten schützt - indem schlechte und zu teure Anwälte gar keine mehr finden. Misstrauen die Juristen den Gesetzen der Ökonomie?

Kilger: Sicher haben wir als Juristen ökonomische Defizite. Ich habe auf der anderen Seite aber etwas gegen die Alleinherrschaft der Ökonomie. Ich glaube nicht, dass die Marktgesetze im Rechtsberatungsmarkt voll wirken können. Und zwar deswegen nicht, weil der Rechtsuchende nur eingeschränkte Vergleichsmöglichkeiten hat - und viele Menschen einen existenziellen Rechtsfall nur einmal im Leben haben.

Schlechter Rechtsrat spricht sich doch rum.

Kilger: Aber nur langsam, und das kann die Existenz der qualitätsvollen Beratung gefährden. Die Diskussion um freie Honorare ist ja auch eine Diskussion um die Qualität der Rechtsberatung. Wenn die Preise freigegeben werden, kommen Leute, die zwar billige Leistung anbieten, aber schlechte. Und der Mandant ist der Geschädigte.

Deregulierung steht auch bei der Frage an, wer überhaupt beraten darf. Justizministerin Zypries will das Rechtsberatungsmonopol der Anwälte kippen. Der DAV hat schon einmal einen Gesetzesvorschlag vorgelegt. Der sieht aber eine Öffnung nur für die unentgeltliche Beratung vor. Ist das nicht ein bisschen wenig?

Kilger: Damit reagieren wir auf die neuen gesellschaftlichen Gegebenheiten. Es gibt gute Gründe, die unentgeltliche Beratung aus sozialen Gründen karitativen Organisationen zu gestatten - auch der nachbarschaftliche Rat gehört dazu. Grenze muss aber die kostenpflichtige Beratung sein. Sie muss den Anwälten vorbehalten bleiben. Nur sie können unabhängig beraten, müssen eine Haftpflichtversicherung haben, nur sie sind zur Verschwiegenheit verpflichtet und müssen eine Interessenkollision vermeiden.

Nach Ihrem Vorschlag dürften Banken und Versicherungen keinerlei Beratung betreiben. Was spricht dagegen, dass zumindest die dort tätigen Volljuristen Rechtsrat erteilen?

Kilger: Weil dort keine unabhängige Beratung erfolgen kann. Die Bank, die eine Oma erbrechtlich berät, hat natürlich dabei im Hinterkopf, dass das Geld am besten bei ihr angelegt werden sollte.

Sie sprechen in diesem Zusammenhang gern von Verbraucherinteressen. Ein Punkt, der jedenfalls Verbraucher bis heute verwirrt, ist das Nebeneinander von Interessen- und Tätigkeitsschwerpunkten sowie Fachanwaltstiteln. Gehört das System nicht entrümpelt?

Kilger: Die Interessen- und Tätigkeitsschwerpunkte sind ein Flop, das hat auch die Marktforschung erwiesen. Ob aber die derzeit tagende Satzungsversammlung ein besseres Konzept entgegensetzen kann, wage ich nicht zu prognostizieren.

Werden wenigstens die qualitätsgeschützten acht Fachanwaltstitel ausgeweitet?

Kilger: Ich mache mich für den Fachanwalt für Verkehrsrecht stark, das ist unser erstes Ziel.

Warum nicht eine völlig Freigabe?

Das klingt bestechend, ein Fachanwalt für Gartenzwergrecht, ist aber nicht praktikabel. Wie soll da die Qualität bei all den denkbaren Rechtsbereichen noch überprüfbar sein? Die Zukunft liegt in einer schrittweisen Ausweitung.

Eine Marktchance der Anwälte sehen Sie auch in einer besseren Ausbildung. Der DAV hat selbst eine Anwaltsausbildung ins Leben gerufen, die parallel zum Referendariat läuft. Die Resonanz darauf ist aber gering. 30 Teilnehmer bei knapp 8 000 Abgängern, die jährlich in den Anwaltsberuf streben.

Kilger: Wichtiger war uns zunächst, dass die Kanzleien mitziehen. Dort aber ist die Resonanz groß. 800 Kanzleien haben sich bisher als Ausbilder registrieren lassen. Was die Zurückhaltung der Teilnehmer anbelangt, so geht das auch darauf zurück, dass die Studenten noch immer nicht gelernt haben, sich frühzeitig über ihren Berufsweg Gedanken zu machen.

Kritiker behaupten, dass Ihr Modell vor allem darauf zielt, den Zugang zum Beruf zu erschweren, um den Bedarf zu steuern.

Kilger: In der Tat wollen wir den Bedarf steuern, denn wir haben ein Massenproblem. Wir setzen aber nicht auf Zugangssperren, sondern darauf, dass nur der Anwalt werden kann, der auch eine ordentliche Ausbildung genossen hat. Wenn man uns schon bei der Rechtsberatung dem Wettbewerb mit anderen Berufsgruppen unterwirft, dann müssen wir auch die Möglichkeit haben, diejenigen auszusieben, die für den Anwaltsberuf nicht geeignet sind.

Womit wir wieder beim Thema Wettbewerb wären. Worin liegt denn nun die Zukunft der deutschen Anwaltschaft?

Kilger: Die Zukunft der deutschen Anwälte, auch im europäischen Wettbewerb, liegt in einer vernünftigen Qualifizierung. Nur der gute Anwalt wird auf Dauer überleben.

Das Gespräch führte Jan Keuchel.

Artikel bewerten:
  • 1 Stern
  • 2 Sterne
  • 3 Sterne
  • 4 Sterne
  • 5 Sterne
Anzeige

Weitere Beiträge aus dem Ressort

Handelsblatt Experten + Meinungen

Handelsblatt-Kommentar

Credit Suisse: Gemeinsam abwärts  Artikel in Merkliste

04.12.2008, 08:51 Uhr von Torsten Riecke

Lange Zeit konnte sich die Credit Suisse hinter den Problemen ihrer großen Rivalin UBS verstecken. Das ist jetzt vorbei. Nach einem erneuten Verlust von drei Milliarden Franken und dem massiven Abbau von 5 300 Arbeitsplätzen steht die Nummer zwei der Schweiz plötzlich im Zentrum der Finanz- und Wirtschaftskrise. Kommentar

Handelsblatt-Kommentar

Käufer suchen  Artikel in Merkliste

04.12.2008, 05:21 Uhr von Joachim Hofer

Das ganze Debakel zeigt: Infineon ist auf eigenen Beinen nicht überlebensfähig. Kommentar

weiterHandelsblatt Quiz

Vorstandsbezüge: Quiz: Was Dax-Manager verdienen

Los geht's!Über Ihre Gehälter wird derzeit viel diskutiert. Deutsche-Bank-Chef Ackermann verzichtet 2008 nun auf jegliche Boni. Aber was verdienen die Chefs der Dax-Unternehmen überhaupt?
Testen Sie Ihren Realitätssinn!
Anzeige