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30.01.2007 
Pflichtangaben für E-Mails

Deutschen Firmen droht Abmahnwelle

von Sönke Iwersen

Der deutsche Industrie- und Handelskammertag warnt seine Mitglieder vor einer Klagewelle. Eine neue EU-Richtlinie für elektronische Post könnte zur Abmahnung von bis zu drei Millionen Unternehmen in Deutschland führen - mit 2 000 Euro Kosten pro Fall.

Geschäftliche E-Mails müssen bestimmten Vorschriften genügen.

Geschäftliche E-Mails müssen bestimmten Vorschriften genügen.

DÜSSELDORF. Ein neues, noch weitgehend unbekanntes Gesetz könnte zu einer gewaltigen Flut von Abmahnungen gegen Unternehmen führen. Seit Jahresbeginn ist in Deutschland gesetzlich klargestellt, dass sämtliche geschäftliche E-Mails die so genannten Pflichtangaben für Schriftverkehr enthalten müssen. Damit gelten für E-Mails dieselben Richtlinien wie für einen Firmenbriefbogen. Unter anderem müssen in jeder E-Mail das zuständige Registergericht und die Handelsregisternummer angegeben werden. Außerdem sind sämtliche Vorstandsmitglieder und Geschäftsführer sowie der Aufsichtsratsvorsitzende mit Vor- und Nachnamen aufzuführen.


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"Kaum ein Unternehmer kennt die neuen Regeln", sagt Jens Nebel von der Fachkanzlei für Wirtschaftsrecht, Kümmerlein, Simon und Partner. Der IT-Experte warnt davor, dass professionelle Abmahnspezialisten in diesen Tagen die Unkenntnis der deutschen Unternehmen für sich ausnutzen. Nebel: "Pro Abmahnung müssen Unternehmen mit Gebühren bis zu 2 000 Euro rechnen."

Betroffen sind bis auf Kleinstunternehmer praktisch alle Unternehmen. "Das Gesetz gilt für alle Firmen, die im Handelsregister eingetragen sind", sagt Jochen Clausnitzer, der Referatsleiter Handelsrecht beim Deutschen Industrie- und Handelskammertag (DIHK). Um Schaden von seinen Mitgliedern abzuwenden, wird der DIHK am Dienstag sämtliche regionalen Handelskammern in einem Rundschreiben über die Dringlichkeit der Lage informieren.

Lesen Sie weiter auf Seite 2: Wer alles klagen kann.

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