Darf ein Fachmedium mit marktbeherrschender Stellung Anzeigen eines Wettbewerbers ablehnen? Diese Frage hatten Richter am Landgericht München zu entscheiden.
Ein Fachmedium mit marktbeherrschender Stellung darf Anzeigen eines Wettbewerbers nicht ablehnen, urteilten die Richter. Sie verpflichteten den Münchner C.H. Beck-Verlag, in ihrer Neuen Juristischen Wochenschrift (NJW) ein Inserat des Konkurrenten Wolters Kluwer
abzudrucken.
"Um die Neue Juristische Wochenschrift kommt man bei der werblichen Ansprache von Juristen nicht herum, sie unterliegt damit besonderen kartellrechtlichen Pflichten", kommentiert Stefan Freytag von der internationalen Wirtschaftskanzlei Taylor Wessing. Die Kanzlei beantragte für ihren Mandanten Wolters Kluwer
eine einstweilige Verfügung und erstritt das Urteil.
Az.: 33 O 15524/06
