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20.08.2007 
Entschädigungseinrichtung will in Berufung gehen

EdW verliert vor Gericht im Fall Phoenix

Die Entschädigungseinrichtung der Wertpapierhandelsunternehmen (EdW) hat vor Gericht eine Schlappe erlitten. Das Landesgericht Stuttgart wies eine Klage der Behörde gegen die Wirtschaftsprüfer Ernest & Young zurück. Die EdW wirft den Prüfern Versäumnisse im Betrugsfall Phönix vor.

HB FRANKFURT. Der Streitwert beläuft sich auf rund 30 Mill. Euro. Das Landgericht wies die Klage ab, weil die EdW nicht klageberechtigt sei.

Derzeit muss die EdW für den Fall Phoenix rund 180 Mill. Euro Schadenersatz aufbringen. Jahrelang hatte der Optionshändler per Schneeballsystem Gewinne vorgetäuscht und fast 650 Mill. Euro Schaden verursacht. Im Mai 2005 musste das Unternehmen Insolvenz anmelden. Rund 30 000 geprellte Anleger hoffen jetzt auf Geld aus der Insolvenzmasse und dem Topf der EdW. Die hat aber nur fünf Mill. Euro in der Kasse. Deshalb sollen die 749 Mitgliedsunternehmen über höhere Mitgliedsbeiträge nachzahlen. Doch die Unternehmen weigern sich. Fast zwei Dutzend wollen klagen, andere steigen aus der EdW aus.

Ernst & Young hatten Ende 2002 im Auftrag der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (Bafin) eine Sonderprüfung beim Optionshändler Phoenix durchgeführt. Der Verdacht: Das Unternehmen mische gesetzeswidrig Kundengelder und Firmengelder. Die Wirtschaftsprüfer bestätigten dies. Nicht aufgefallen war Ihnen jedoch, so das Gutachten des Insolvenzverwalters, dass Teile der Buchführung nicht stimmten.

Die Entschädigungseinrichtung will gegen das Urteil in Berufung gehen, hieß es aus Behördenkreisen. "Die eigentliche Schuld trifft aber die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht", sagt FDP-Finanzexperte Frank Schäffler. "Erst hat sie einen schlechten Wirtschaftsprüfer ausgesucht, und dann hat sie noch nicht mal auf die Teilergebnisse des Prüfungsberichtes reagiert." Sie hätte schon 2002 die Trennung der Konten von Kunden und Firma durchsetzen müssen, sagt Schäffler.

Die BaFin will sich mit dem abschlägigen Urteil aus Stuttgart nicht zufrieden geben: "Wir prüfen, ob wir jetzt selber rechtliche Schritte gegen Ernst&Young einleiten", sagte eine Sprecherin. Ernst&Young wollte sich zu dem Thema nicht äußern.

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