Erst verspätet sich der wichtigste Mann, dann herrscht allenthalben Verwirung über die Gesetzeslage, und schließlich rangeln auch noch die Anwälte der Klägerseite miteinander. Der größte Anlegerprozess in der deutschen Geschichte beginnt mit einem großen Durcheinander.
FRANKFURT. Der Prozess begann mit Verspätung. Denn der Vorsitzende Richter des Oberlandesgerichts (OLG) Frankfurt, Christian Dittrich, war mit dem Zug aus Gießen unterwegs. Ein umgestürzter Baum hatte Fahrt und Prozessbeginn um gut eine Stunde verzögert.
Als es dann endlich losging, wurde vor allem eines deutlich: Sowohl die Richter als auch die beteiligten Anwälte taten sich schwer mit dem neuen Musterverfahren. Dabei hatte der Gesetzgeber eigens für diesen Prozess ein Gesetz erlassen: Nachdem das Landgericht Frankfurt mit der immer weiter steigenden Zahl von Klägern nicht fertig werden konnte, verabschiedete der Bundestag das Kapitalanleger-Musterverfahrensgesetz (KapMuG), das im November 2005 in Kraft trat.
Das Gesetz sollte das Verfahren vereinfachen. Doch heute herrschte allenthalben Verwirrung: Der Richter zeigte sich zögerlich die Anwälte zum Teil ratlos wie sie überhaupt ihre Anträge zu stellen hatten. Der Vorsitzende Richter Christian Dittrich hielt sich mit Kritik am Gesetzgeber nicht zurück: "Das KapMuG erscheint uns ungeeignet, es ist eher hinderlich." Das Verfahren werde dadurch "zäh und umständlich" ablaufen, kündigte er jetzt schon an.
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Zwar äußerten auch die Anwälte der Kläger ihren Unmut über das Gesetz, die so genannte "Lex Telekom". Allerdings müssen auch sie ihre Rolle in diesem einzigartigen Verfahren noch einüben. Immer wieder meldete sich etwa Rechtsanwalt Peter Kühn, der als "Beigeladener" auf Seiten der Kläger dabei sein durfte, zu Wort. Das Sagen hat aber eigentlich, so sieht es das KapMuG vor, der Anwalt des Musterklägers. Und dem wurde es dann bald zu bunt. In einem Seitenhieb an seinen Kollegen Kühn machte Anwalt Andreas Tilp deutlich, dass er doch in diesem Verfahren das letzte Wort habe.
Das Verfahren um den dritten Börsengang der Telekom
zieht sich schon seit 2001 hin. Die Kläger versuchen, Fehler im Börsenprospekt der Telekom
nachzuweisen, aus denen sich eine sogenannte Prospekthaftung ergeben könnte. Ein Vergleich wurde vor Beginn des Verfahrens von Seiten der Telekom
ausgeschlossen. Der erste prominente Zeuge wird kommenden Montag aussagen. Ron Sommer, schillernder Ex-Chef der Telekom
wird dann seinen Auftritt im Zeugenstand haben.
"Der Verkausprospekt hat keine Fehler enthalten", sagte Telekom
-Anwalt Bernd Schmitz. -Wilhelm Er dementierte Medienberichte, wonach die Telekom
ihre Verhandlungsstrategie ändern und die Bewertung der T-Aktie mit dem New-Economy-Boom begründen würde.
Kläger-Anwalt Andreas Tilp fordert zu Prozessbeginn im
Handelsblatt-Interview von der Telekom
Dokumenten, die seine Vorwürfe des Anlagebetrugs und der Falschbilanzierung angeblich klar belegen
Über wenig Arbeit freute sich Gerhard Weber, erster Polizeihauptkommissar und Einsatzleiter der Polizei vor Ort. Mit fünf weiteren Beamten plus Sicherheitsdienst hatte er sich auf deutlich mehr Andrang eingestellt.
Das Gericht hatte extra für den Prozess einen Saal angemietet, in dem normalerweise der traditionelle Weinanstich oder Esoterik-Messen stattfinden. Doch die Zahl der Zuschauer im Kongresszentrum im Stadtteil Bornheim war überschaubar. Der erwartete Ansturm blieb aus, viele der 700 Plätze blieben frei.
Etwa 30 Zuschauer verloren sich im Saal, dazu 50 Anwälte beider Seiten und ein überproportional starkes Medienaufgebot. Ideal für Anlegeranwalt Andreas Tilp, der rund 300 Anleger vertritt und keines der ihm vorgehaltenen Mikofone ausließ. Die geringe Präsenz der Anleger erklärte ein Anwaltskollege mit der langen Prozessdauer. Viele der Kläger wollten schließlich nicht jedem Prozesstag beiwohnen.
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-Prozess in Zahlen
Hintergrund: Der Telekom
-Prozess in Zahlen
Die wichtigsten Fakten und Zahlen des Verfahrens:
Die Telekom
hat nach eigenen Angaben bislang 2 770 Klagen von zusammen 17 031 Klägern erhalten. Der Streitwert liege bei 91,5 Millionen Euro.
Davon haben 933 Kläger ihre Klagen im Streitwert von 12,7 Millionen Euro zurückgenommen.
Derzeit stehen hinter der Musterklage 16 098 Kläger in 2 603 Verfahren mit einem Gesamtstreitwert von 78,9 Millionen Euro. Sie werden von rund 800 Anwaltskanzleien vertreten. Den Musterkläger vertritt die Tübinger Kanzlei Tilp.
Dazu kommt später eine unbekannte Zahl Klagen aus den gut 15 000 Güteanträgen, die Anleger bei der Öffentlichen Rechtsauskunft- und Vergleichsstelle (ÖRA) der Hansestadt Hamburg eingereicht hatten, um der Verjährung ihrer Ansprüche zuvorzukommen.
In der Masse der Fälle geht es um Summen von rund 3 500 Euro, einzelne Anleger haben aber auch mehr als 60 000 Euro verloren, der Musterkläger will sogar 1,2 Millionen Euro erstattet bekommen.
Vor dem Landgericht Frankfurt haben bereits zwei mündliche Verhandlungen stattgefunden, bevor die zentralen Rechtsfragen in zwei Musterklagen dem Oberlandesgericht vorgelegt wurden.
