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22.08.2007 

Doch müssen die Werbetreibenden noch offene Datenschutzfragen klären. Darf ein Unternehmen überhaupt Passanten einfach Botschaften aufs Handy schicken, nur weil sie sich in der Nähe einer funkenden Werbesäule aufhalten? "Zwar ist davon auszugehen, dass jemand, der die Bluetooth-Schnittstelle bewusst aktiviert, sich darauf eingestellt hat, von außen Daten zu bekommen", meint Moritz Karg, Referent beim Unabhängigen Landeszentrum für Datenschutz Schleswig-Holstein in Kiel. "Jedoch aktivieren die allermeisten Nutzer Bluetooth nicht selbst, sondern das Handy wird ab Werk mit offenen Schnittstellen ausgeliefert. In diesen Fällen ist nicht davon auszugehen, dass der Benutzer bewusst seine Einwilligung zur Kontaktaufnahme abgegeben hat. Die Werbewirtschaft muss sich Gedanken machen, damit nicht ungewollt Botschaften auf dem Handy landen."

Wie aber soll das interaktive Plakat wissen, ob das Handy absichtlich auf Empfang ist oder nicht? Masterfoods und die Macher der Nelly-Furtado-Kampagne versandten deshalb erst Einverständnisanfragen an die Bluetooth-Nutzer in Plakatnähe. "Man muss sehr vorsichtig beim Einsatz neuer Medien sein. Nur ein ganz kleiner Teil der Nutzer wird unaufgeforderte Werbung auf dem Handy akzeptieren", so Hardorp. "Unerwünschte Werbespams kommen schlecht an."

Möglicherweise ist aber auch dieses Verfahren noch nicht zurückhaltend genug. Denn in vielen Internetforen ist die Resonanz auf die funkenden Plakate nicht allzu positiv. "Niemand darf ungefragt auf mein Handy zugreifen", heißt es da. Und: "Wenn diese Werbeattacken ohne Zustimmung des Kunden tatsächlich möglich gemacht werden, darf sich der Werbende auf eine Klagewelle gefasst machen! Wenn ich ein Angebot wahrnehme, informiere ich mich! Nicht anders herum."

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