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25.04.2008 
Gesetz verabschiedet

Erfolgshonorare für Anwälte künftig erlaubt

Anwälte und ihre Mandanten dürfen künftig in engen Grenzen Erfolgshonorare vereinbaren. Ein entsprechendes Gesetz verabschiedete der Bundestag. Damit soll bei einem Prozess mit unsicherem Ausgang für beide Seiten das finanzielle Risiko eingedämmt werden.

HB BERLIN. Grundsätzlich sind in Deutschland Erfolgshonorare verboten. In vielen Nachbarländern ist das Gegenteil der Fall.

Die Vereinbarung von Erfolgshonoraren ist nach geltendem Recht eigentlich neben Anwälten auch Steuerberatern, Wirtschaftsprüfern, Rentenberatern und einschlägigen anderen Berufsgruppen untersagt. An diesem Verbot soll zum Schutz der Unabhängigkeit von Beratern und Mandaten grundsätzlich festgehalten werden.

Künftig soll es im Einzelfall aber gestattet sein, mit Mandanten eine erfolgsbasierte Vergütung zu vereinbaren, "wenn der Rechtssuchende ohne diese Möglichkeit davon absehen würde, den Rechtsweg zu beschreiten", wie es das Justizministerium formulierte.

Vereinbarungen über ein Erfolgshonorar müssen schriftlich abgeschlossen werden. Außerdem gibt es Informationspflichten. Sie sollen sicherstellen, dass der Auftraggeber um die Bedeutung und die Risiken eines Erfolgshonorars weiß.

Das Bundesverfassungsgericht hatte Ende 2006 entschieden, dass das für Rechtsanwälte geltende Verbot der Vereinbarung anwaltlicher Erfolgshonorare grundsätzlich verfassungsgemäß ist. Mit der im Grundgesetz festgelegten Berufsfreiheit sei das Verbot ohne jegliche Ausnahme jedoch nicht vereinbar.

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