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07.03.2007 
Urteil des Bundesverfassungsgerichts

Erfolgshonorare für Anwälte werden möglich

Erfolgshonorare für Anwälte nach amerikanischem Vorbild sind in Deutschland nicht länger ein Ding der Unmöglichkeit: Das Bundesverfassungsgericht hat dem Gesetzgeber aufgetragen, das strikte Verbot schneunigst zu lockern. Die Politik hat nun die Wahl.

Anwalt mit seinem Mandanten - hier Eberhard Kempf (rechts) mit Deutsche-Bank-Chef Josef Ackermann im zweiten Mannesmann-Prozess. Foto: dpaLupe

Anwalt mit seinem Mandanten - hier Eberhard Kempf (rechts) mit Deutsche-Bank-Chef Josef Ackermann im zweiten Mannesmann-Prozess. Foto: dpa

HB KARLSRUHE. Die Richter in Karlsruhe erklärten das Verbot, Anwaltshonorare vom Ausgang des Prozesses abhängig zu machen, teilweise für verfassungswidrig. Der Gesetzgeber - also Bundestag und Bundesrat - muss bis zum 30. Juni 2008 eine Neuregelung schaffen, die wenigstens in Sonderfällen solche Vereinbarungen zwischen Anwalt und Mandant erlaubt. Bis dahin gilt das Verbot weiter, heißt es in dem am Mittwoch veröffentlichten Beschluss.

Damit gaben die Richter einer in den USA lebenden Frau teilweise Recht. Sie hatte wegen eines Grundstücks ihres Großvaters in Dresden, das von den Nazis enteignet worden war, eine Entschädigung von knapp 160 000 Euro (312 000 Mark) erstritten. Ihr Anwalt sollte im Erfolgsfall ein Drittel bekommen, also gut 53 000 Euro. Der Anwaltsgerichtsgerichtshof erachtete das als rechtswidrig und verhängte eine Geldbuße von 5 000 Euro, die nun nicht fällig wird. In Deutschland werden Anwaltshonorare nach festen Sätzen einer Gebührenordnung ermittelt. (Az: 1 BvR 2576/04 - Beschluss vom 12. Dezember 2006)

Nach den Worten des Ersten Senats des Verfassungsgerichts verstößt ein vollständiges Verbot von Erfolgshonoraren gegen die Berufsfreiheit. Zwar sei es grundsätzlich vertretbar, weil Erfolgshonorare Anwälte zu einem "Erfolg um jeden Preis" auch durch Einsatz unlauterer Mittel animieren könnten. Zudem schütze es Mandanten davor, übervorteilt zu werden.

Andererseits könne das Verbot Bürger von Klagen abhalten: Nicht wenige Betroffene scheuten das finanzielle Risiko einer juristischen Auseinandersetzung. Könnten sie das Risiko teilweise auf den Anwalt abwälzen, indem sie mit diesem ein erfolgsabhängiges Honorar vereinbaren, würden sie ihre Rechte juristisch wahrnehmen. Das bisher geltende Verbot von anwaltlichen Erfolgshonoraren erschwere daher in solchen Fällen den Rechtsschutz, anstatt ihn zu fördern. Der Gesetzgeber müsse deshalb eine Ausnahmeregelung schaffen. Er könne das Verbot aber auch vollständig aufgeben.

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