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26.05.2008 
BGH verhandelt über weitere Kirch-Klage

Etappensieg für Kirch gegen Deutsche Bank

Der juristische Kampf des früheren Medienunternehmers Leo Kirch gegen die Deutsche Bank geht in eine neue Runde. Der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe wird Ende Oktober darüber verhandeln, ob die Hauptversammlungsbeschlüsse des Bankhauses im Jahr 2003 unwirksam waren.

ap KARLSRUHE. Einen entsprechenden "Spiegel"-Artikel bestätigte die Pressestelle am Montag auf Anfrage. Kirch hat unter anderem die Entlastung des Aufsichtsrats der Deutschen Bank angegriffen.

Die BGH-Verhandlung bedeutet für Kirch einen Etappensieg. Denn das Oberlandesgericht (OLG) Frankfurt hatte die Klage Kirchs im Juli 2007 als unbegründet abgewiesen. Gleichzeitig ließ das OLG nicht die Revision zum BGH zu. Das Verfahren wäre damit beendet gewesen. Auf die Beschwerde Kirchs beim BGH beschloss dieser jedoch die Zulassung der Revision und bestimmte den Termin zur mündlichen Verhandlung für den 27. Oktober 2008.

Seit dem Zusammenbruch seines Medienimperiums geht Kirch juristisch gegen die Deutsche Bank vor. Unter anderem hat er Schadenersatz in Höhe von 1,2 Mrd. Euro gefordert. Der frühere Vorstandschef der Deutschen Bank, Rolf Breuer, hatte in einem Interview Kirchs Kreditwürdigkeit in Frage gestellt. Nach Überzeugung Kirchs verursachten diese Äußerungen den Zusammenbruch seines Konzerns.

Der Bundesgerichtshof entschied 2006, dass die Bank und Breuer grundsätzlich für Schäden haften müssten, die der Printbeteiligungs GmbH Kirchs aus den Äußerungen Breuers entstanden seien. Über die Höhe des Schadenersatz muss das Landgericht München entscheiden.

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