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23.07.2007 
Klage vor dem Europäischen Gerichtshof droht

EU-Kommission beanstandet Besteuerung von Dividenden

HB BRÜSSEL. Die Europäische Kommission hat Deutschland und Österreich aufgefordert, die höhere Besteuerung von Dividendenzahlungen an ausländische Firmen zu beenden. Eine derartige Diskriminierung stehe im Widerspruch zum EG-Vertrag, erklärte EU-Steuerkommissar Laszlo Kovacs am Montag in Brüssel. Würden die entsprechenden nationalen Rechtsvorschriften nicht geändert, könne die EU-Kommission den Fall vor den Europäischen Gerichtshof bringen. Während Dividendenzahlungen an inländische Firmen nicht oder sehr niedrig besteuert würden, unterlägen die ins Ausland einer Quellensteuer zwischen fünf und 25 Prozent.

"Die Mitgliedstaaten dürfen Dividendenzahlungen an Anteilseigner mit Niederlassung in anderen Mitgliedstaaten nicht höher besteuern als solche Zahlungen an Anteilseigner im eigenen Land", erklärte Kovacs. Das sei bereits vom Europäischen Gerichtshof im Dezember 2006 bestätigt worden. Mit gleicher Begründung hatte die Kommission bereits im Januar dieses Jahres Belgien, Spanien, Italien und die Niederlande verklagt.

Probleme sieht die Kommission außerdem bei Dividendenzahlungen an ausländische Pensionsfonds in Italien und Finnland. Sie forderte beide Länder auf, dazu binnen zwei Monaten Auskunft zu geben. Ähnliche Schreiben hatte die Kommission bereits an neun weitere Mitgliedsländer verschickt.

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