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07.08.2007 
Klagewelle vor den Sozialgerichten

EU prüft Monopol der Berufsgenossenschaften

Das deutsche Monopol der Berufsgenossenschaften in der gesetzlichen Unfallversicherung kommt nach Angaben von Verbänden vor dem höchsten europäischen Gericht auf den Prüfstand.

HB BERLIN. Das Landessozialgericht Chemnitz habe die Frage der Vereinbarkeit des Monopols mit Europarecht dem Europäischen Gerichtshof in Luxemburg zur Entscheidung vorgelegt (Az.: EuGH C 350/07), teilten unter anderem der Gesamtverband der kunststoffverarbeitenden Industrie (GKV) und der Bundesverband der mittelständischen Wirtschaft (BVMW) am Dienstag in Berlin mit.

Der Kläger, ein Metallbaubetrieb aus Oschatz (Sachsen), will erreichen, dass Firmen ihre Mitarbeiter gegen Arbeits- und Wegeunfälle auch bei einem privaten Versicherer absichern können. Die Zwangsmitgliedschaft in den Genossenschaften sei "überholt, ineffizient und belastet die Unternehmen mit zu hohen Beiträgen". Private Versicherer könnten den Unfallschutz voraussichtlich bis zu 30 Prozent günstiger anbieten.

Auslöser einer Klagewelle vor den Sozialgerichten war der Fall eines kleinen Betriebs in Hessen. Dort verletzte sich ein Arbeiter, was zu Behandlungskosten von 119 Euro führte. Die zuständige Berufsgenossenschaft erhöhte nach dem Unfall den Pflichtbeitragssatz der Firma aber um 6 000 Euro. Das Unternehmen zog daraufhin vor Gericht, andere Firmen strengten ebenfalls Verfahren an. Die Bundesregierung arbeitet an einer Reform der Unfallversicherung, will das Monopol der Genossenschaften aber nicht antasten.

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