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07.03.2007 
Rechtsexperten erwarten ein Konzessionssystem

EuGH bringt Wettmonopol ins Wanken

von Thomas Sigmund

Muss das staatliche Glücksspiel in Deutschland nach dem Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) um seine Monopolstellung gegenüber privaten Anbietern fürchten? Die Antwort der privaten Wettvermittler auf diese Frage war kurz nach der Entscheidung klar: Sie betrachten den deutschen Staatsvertrag als Makulatur.

Filiale eines Wettanbieters in Berlin. Foto: dpaLupe

Filiale eines Wettanbieters in Berlin. Foto: dpa

BERLIN. Der staatliche Deutsche Lotto- und Totoblock sah dagegen keinen Handlungsbedarf an der geplanten gesetzlichen Neuregelung der dafür zuständigen Bundesländer. Eine Umfrage des Handelsblatts unter Rechtsexperten kam auf ein ebenfalls uneinheitliches Bild: "Die Länder müssen sich warm anziehen", sagt Tobias Masing von der Rechtsanwaltskanzlei White&Case. "Ein staatliches Monopol auf Sportwetten, wie es der Entwurf eines Glücksspielstaatsvertrags der deutschen Bundesländer vorsieht, kann nur schwerlich EG-rechtskonform sein", sagt Karl Hamacher, Sportrechtsexperte der Sozietät Linklaters. Dagegen ist sich Alexander Birnstiel von der Kanzlei Noerr Steifenhofer Lutz sicher: "Die Auswirkungen auf die Rechtslage in Deutschland dürften äußert gering sein."

Auslöser der Debatte war ein gestern gesprochenes EuGH-Urteil. Die Luxemburger Richter hatten das staatliche Glücksspielmonopol in Italien geknackt und geurteilt, dass auch private Anbieter von Wetten bei der Vergabe von Konzessionen zugelassen werden müssen. In Italien sind Kapitalgesellschaften vom Wettgeschäft ausgeschlossen. Dies verstößt nach Auffassung der Richter gegen das EU-Recht. Die italienische Justiz hatte argumentiert, sie verfolge mit diesem Ausschluss das Ziel, kriminelle Machenschaften bei Glücksspielen zu unterbinden.

Im entschiedenen Placanica-Fall ging es um italienische Wettbürobetreiber wie Massimiliano Placania, die für ein in England ansässiges privates Unternehmen Sportwetten vermitteln.

Die private europäische Glücksspielbranche erhofft sich nun von dem Urteil den Zugang zu staatlich kontrollierten Märkten wie beispielsweise in Deutschland. Dort hatten 15 der 16 Bundesländer im vergangenen Dezember einen Staatsvertrag gebilligt, demzufolge Lotterien, Sportwetten und Spielbanken in Deutschland für weitere vier Jahre nur Sache der Länder sein dürfen. Private Internetangebote werden demnach weitgehend verboten. (Handelsblatt 13.12.2006) Seitdem tobt ein heftiger Streit zwischen den Ländern und privaten Wettanbietern, die ihr Geschäft aktuell noch auf Basis alter DDR-Lizenzen betreiben.

Obwohl die Rechtslage insgesamt nicht eindeutig ist, ergeben sich laut Anwalt Hamacher doch wichtige rechtliche Weichenstellungen aus dem Urteil: "Die Richter deuten an, dass ein Konzessionssystem die äußerste Grenze der zulässigen Beschränkung von Grundfreiheiten im Bereich der Glücksspiele ist", analysiert Anwalt Hamacher das Urteil.

Lesen Sie weiter auf Seite 2: Juristen erwarten auch, dass das Werbeverbot für die privaten Wettanbieter kippt

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