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17.12.2004 
MLP erwartet keine finanziellen Belastungen aus Anklage

Ex-MLP-Chef muss vor den Kadi

Die Mannheimer Staatsanwaltschaft hat am Freitag nach mehr als zwei Jahre andauernden Ermittlungen Anklage gegen den ehemaligen Vorstandschef des Finanzdienstleiters MLP, Bernhard Termühlen, wegen des Verdachts der Bilanzmanipulation erhoben. Mit zwei weiteren Top-Managern soll der Vorsitzende nach Angaben der Behörde Jahresabschlüsse für das Geschäftsjahr 2001 bewusst unrichtig dargestellt haben, um die Ertragslage und das Wachstum des Heidelberger Unternehmens in günstigerem Licht erscheinen zu lassen.

Bernhard Termühlen muss vor Gericht. Foto: dpaLupe

Bernhard Termühlen muss vor Gericht. Foto: dpa

HB MANNHEIM. Außerdem habe der Abschluss über das erste Halbjahr 2002 unrichtige Angaben enthalten, hieß es weiter. Dem früheren kaufmännischen Leiter von MLP wird zudem Insiderhandel vorgeworfen. Das Unternehmen hält seine Bilanzen weiterhin für korrekt. Die MLP-Aktie brach nach der Mitteilung zeitweise um mehr als fünf Prozent auf 14,50 ? ein.

Die Staatsanwaltschaft glaubt, ausreichend Beweise dafür zu haben, dass Termühlen und seine Manager die Jahresabschlüsse von MLP, MLP Lebensversicherung und MLP Finanzdienstleistungen für 2001 bewusst gefälscht haben, "um die Ertragslage und das Wachstum der Unternehmen in günstigerem Licht erscheinen zu lassen". Die Staatsanwaltschaft greift dabei die im Mai 2002 aufgekommenen Vorwürfe auf, die Termühlen weitestgehend zurückgewiesen hatte, die aber zu einem dramatischen Absturz der Aktie führten.

Nach Erkenntnissen der Staatsanwaltschaft hat MLP den Verkauf von Provisionsforderungen inkorrekt verbucht. Demnach seien Erlöse aus verkauften Forderungen und Rückversicherungsprovisionen als Gewinne ausgewiesen worden. Die ihnen gegenüberstehenden Rückzahlungsverpflichtungen seien hingegen nicht in die Bilanz aufgenommen worden. Auch bei der Verbuchung des Verkaufserlöses für die an Uniqa verkaufte Österreich-Tochter sei es zu Unregelmäßigkeiten gekommen. Im Halbjahresbericht der MLP AG für 2002 seien die aus den Verkäufen erzielten Erträge des zweiten Halbjahres bereits für das erste Halbjahr ausgewiesen worden.

Auch habe der damalige MLP-Vorstand die Aktionäre auf der Hauptversammlung im Mai 2002 belogen. Im Vorstandsbericht sei wahrheitswiedrig behauptet worden, MLP Leben habe den geplanten Jahresüberschuss 2001 übertroffen. Dadurch seien die Aktionäre bei der Abstimmung über die Kapitalerhöhung von einem falschen Wert für das als Sacheinlage vorgesehene Lebensversicherungsunternehmen ausgegangen.

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