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26.03.2007 
Entschädigungseinrichtung mit Problemen

FDP gibt Phoenix-Geschädigten Schützenhilfe

Wichtige Unterstützung für Anleger, die im Betrugsfall Phoenix geschädigt wurden: Auch wenn die Entschädigungseinrichtung in Schwierigkeiten geraten ist, könnte eine von der FDP angeregte Gesetzesänderung für Hilfe sorgen.

sos FRANKFURT. Die durch den Anlagebetrugsskandal Phoenix in Bedrängnis gekommene Entschädigungseinrichtung der Wertpapierhandelsunternehmen (EdW) bekommt Hilfe von der Politik: Nach einem Antrag der FDP-Fraktion soll sie künftig die Möglichkeit erhalten, Schadenersatz von Dritten zu fordern. Auch ein Gutachten des Wissenschaftlichen Dienstes des Bundestages, das dem Handelsblatt vorliegt, empfiehlt die Gesetzesänderung. Es soll am heute (Montag) präsentiert werden.

Phoenix war einer der größten Fälle von Kapitalanlagebetrug in der Nachkriegsgeschichte. Rund 30 000 Anleger hatten dem Optionshändler mehr als 600 Mill. Euro anvertraut. Laut Insolvenzverwalter sollen sie etwa ein Drittel ihrer Einlagen aus der Insolvenzmasse erhalten. Den Rest, rund 180 Mill. Euro, trüge die EdW. Das ist weit mehr, als sie in der Kasse hat. Zum Jahreswechsel waren es gerade einmal fünf Mill. Euro. Deshalb sollen die Mitgliedsunternehmen, die der EdW zwangsweise angehören, nachzahlen. Den etwa 760 zur EdW gehörenden Wertpapiermaklern drohen Nachzahlungen in Millionenhöhe, um Schadenersatzforderungen betrogener Anleger zu begleichen.

Nach bisheriger Rechtslage muss die EdW zwar betroffene Anleger entschädigen Sie kann sich selber nur an die Insolvenzmasse der Phoenix Kapitaldienst halten, nicht aber an Tochter- oder Partnergesellschaften. Derzeit prüfen Anlegerschützer ob der englische Broker Man Financial/Man Group oder dessen Mitarbeiter geholfen haben, Anleger zu betrügen. "Sollte sich beispielsweise eine Haftung der Man-Group in Großbritannien nachweisen lassen, hätte die EdW jetzt keinerlei Ansprüche", sagte FDP-Finanzexperte Frank Schäffler.

Die Liberalen beantragen deshalb das Einlagensicherungs- und Anlegerentschädigungsgesetz (EAEG) zu ändern, das die Zuständigkeiten und Haftung der EdW regelt. "Die Zeit drängt, wenn die Belastung der EdW-Mitgliedsunternehmen begrenzt werden soll. "Es ist nicht einzusehen, dass sie zahlen sollen, während Dritte, die den Schaden mit verursacht haben, von der EdW nicht belangt werden können", so Schäffler.

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