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30.05.2007 
Kartellrecht

Geht Google mit Double-Click zu weit?

Die US-Bundesbehörde Federal Trade Commission (FTC) leitet kartellrechtliche Voruntersuchungen gegen den Google-DoubleClick-Deal ein. Das berichtet die New York Times unter Berufung auf einen Manager aus der Branche, der nicht genannt werden wollte.

Die Aufsichtsbehörde nahm dazu bislang keine Stellung, da sie laufende Verfahren nicht kommentiert. Kartellrechts-Experten rechnen in wenigen Wochen oder sogar Tagen mit einer Entscheidung, ob die Untersuchungen weiter vertieft werden. Google zeigt sich überzeugt, dass der Deal der Untersuchung Stand halten werde. Der Fall ging an die FTC und nicht an das US-Justizministerium. Beide Bundesbehörden teilen sich die Bearbeitung kartellrechtlicher Fälle.

Der DoubleClick-Kauf Mitte April ruft sowohl Datenschützer als auch Mitbewerber wie Microsoft auf den Plan, die gegen den Deal Beschwerde bei der FTC einreichten. Google speichert die eingegebenen Suchbegriffe der Nutzer, während DoubleClick verfolgt, welche Webseiten User besuchen. Eine Kombination dieser Daten würde "einem Unternehmen mehr als jedem anderen den Zugang zu mehr Information über die Internetaktivitäten von Verbrauchern geben", lautet die Begründung der Beschwerdeführer.

"Die Bedenken der Datenschützer sind berechtigt", erklärt Frank Pallas, wissenschaftlicher Mitarbeiter für das Fachgebiet "Informatik und Gesellschaft" an der TU Berlin. Er sehe jedoch keine große Zeitenwende, sondern die Fortführung der Firmenpolitik seit mehreren Jahren. "Das Geschäftsmodell Googles baut schließlich darauf auf, den Nutzer gut zu kennen", äußert Pallas. Google habe das Potenzial größter Anbieter zu werden, der weltweit am meisten über die Menschen weiß.

"Aber das muss nicht unbedingt etwas Schlechtes sein", meint Pallas. Überraschend sei allerdings, dass Google trotz des schon lange in Fachkreisen bekannten Bildes als Datenkrake, nach wie vor ein so gutes Image in der Öffentlichkeit habe. Auch in der Europäischen Union eckt Google mit der Abspeicherung von Nutzerdaten an. So forderte die Gruppe Article 29, eine Arbeitsgruppe aus EU-Datenschutzexperten, Google auf, die Aufbewahrung der Suchanfrage-Daten zu rechtfertigen. pte

www.ftc.gov
ig.cs.tu-berlin.de
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