Firmen zu bestatten ist lukrativ. Pro Unternehmen kassierten die Marbella-Drahtzieher 5 000 bis 10 000 Euro. Bis zu fünf Millionen Euro sollen sie so verdient haben. 30 Prozent gingen an die "Repräsentanten", Strohmänner erhielten bis zu 1 000 Euro.
Und die Notare? Hätten die nicht eigentlich Verdacht schöpfen müssen? Strafverfolger Erdt schweigt beredt. Und sagt dann doch: "Das kann man sich an drei Fingern abzählen."
Teilweise gehörten zwar auch die Notare zu den Opfern der Marbella-Bande: Ihre eigenen Rechnungen kamen zurück, weil sie die gutgläubig an die Scheinadressen der Bestatter geschickt hatten. Doch die Drahtzieher um Herbert Elders konnten die Juristen besänftigen - wohl auch, weil sie mit Folgeaufträgen winkten. Anzeige erstattete niemand.
Dass die Marbella-Connection sich am Ende selbst begrub, hat sie Jutta S. zu verdanken. Die agile Frau, die zeitweise von Malaga aus bis zu 47 Firmen führte, bekam kalte Füße. Als sie auspackte, bekam Staatsanwalt Erdt endlich die Hintermänner zu fassen. Die beiden Haupttäter hatten sich zwischenzeitlich nach Spanien und Paraguay abgesetzt.
Doch das Übel der Firmenbestatterei ist damit keineswegs ausgerottet. Ein Blick in die Zeitung verheißt nichts Gutes. Neben Werbung für Haarwuchsmittel und Seniorenbetreuung finden sich etwa in der "Welt am Sonntag" noch immer Annoncen wie: "Pleite? Dann raus aus der Schuldenfalle" oder "Droht Insolvenzgefahr!!! ... Sofortiger GF- und Gesellschafterwechsel in notarieller Form binnen 24 Stunden möglich." Dazu eine Telefonnummer.
Erdt macht das misstrauisch. Berufserfahrung. Vielleicht seien das ja gerade Ausnahmen, aber "in der Regel stecken kriminelle Absichten dahinter". Unter der Telefonnummer der ersten Anzeige ist jedenfalls nur ein Tuten zu hören: Der Anschluss existiert schon nicht mehr.
Bei einer anderen Nummer meldet sich ein zutraulicher Berater. Natürlich könne man bei Straftaten in Deutschland nicht helfen, sagt der. Aber dann, ein Raunzen: "Wenn ich mal was verhunzt habe" und die Insolvenz "unsichtbar machen will, dann gibt es immer noch den englischen Weg".
Und dann kommt der Mann am Telefon zur Sache: Auf der britischen Insel werde eine Limited gegründet, eine englische Billig-GmbH. Die übernehme dann die Pleitefirma in Deutschland. Die Limited lasse sich sodann die Geschäftsunterlagen aus Deutschland kommen - und dürfe die Papiere nach englischem Recht sechs Wochen später vernichten. "Das ist völlig legal." - Wirklich?
Insolvenzverwalter Michael Pluta lacht. In Deutschland sei das Zur-Seite-Bringen von Geschäftsunterlagen strafbar, in England werde das nicht anders sein: "Das dürfte selbst in Kirgisien gelten."
Doch sind die Papiere erst einmal weg, das weiß auch Pluta, haben die Strafverfolger viel zu tun.
So wie die Berliner Staatsanwaltschaft, die zurzeit die Aktivitäten der in der Hauptstadt ansässigen Juricon GmbH unter die Lupe nimmt.
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