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23.10.2006 

"Gegen die Verantwortlichen des Unternehmens und mit diesen zusammenarbeitende Geschäftsführer" werde zurzeit ermittelt, heißt es bei der Generalstaatsanwaltschaft Berlin. Es geht - unter anderem - um Insolvenzverschleppung, Untreue sowie Verletzung der Buchführungspflichten. Die Juricon GmbH soll ein Firmenbestatter sein.

Die Firma wehrt sich auf ihrer Homepage gegen den Vorwurf illegaler Geschäfte: "Abwickeln", steht da, "heißt nicht beerdigen." Die angedeuteten Dienstleistungen, die Juricon anbietet, klingen jedoch sehr nach den üblichen Firmenbegräbnissen.

Für Polizei und Strafverfolger in Deutschland ist es manchmal auch ein Kampf in der Grauzone. Denn formal sind die Bestellung eines neuen Geschäftsführers und eine Sitzverlegung eines Unternehmens durchaus legal. Wer aber einer insolvenzreifen Firma hilft, im Verborgenen aus dem Leben zu scheiden, der macht sich zumindest der Anstiftung oder Beihilfe strafbar.

Jede Menge Arbeit also, und zwar in der gesamten Republik: Im Berliner Juricon-Fall geht die Staatsanwaltschaft zurzeit von rund 200 illegalen Firmenbestattungen aus. In München wird gegen sechs Männer und eine Frau ermittelt, die 300 Unternehmen beerdigt haben sollen.

Die Kollegen in Köln haben gerade acht Täter aburteilen lassen. Trotz 272 nachgewiesenen Fällen kamen die Bestatter mit Bewährungsstrafen davon. Frustrierend für die Strafverfolger: Sie hatten Ermittlungsakten durcharbeiten müssen, die so umfangreich waren, dass sie in der Tiefgarage gestapelt wurden - und 33 Stellplätze belegten.

In Berlin scheint diese Frustration mittlerweile angekommen zu sein. In ihrem Entwurf zur Novellierung des GmbH-Gesetzes hat Bundesjustizministerin Zypries auch Fallen für Firmenbestatter einbauen lassen.

Unter anderem sollen Alteigentümer leichter haftbar gemacht werden können, wenn Unternehmen pleite und deren Geschäftsführer nicht mehr greifbar sind. Insolvenzverwalter Pluta ist trotzdem skeptisch: "Die Täter werden schnell neue Ausweichstrategien entwickeln."

Geradezu witzig findet Pluta den Plan der Bundesregierung, dass das Handelsregister einen Firmenübergang künftig nur noch dann eintragen darf, wenn der Übernehmer eine zustellungsfähige Anschrift angibt. "Dann hätte man dem Kirgisen eben eine korrekte Anschrift in Deutschland verschafft", sagt er.

Auch die Marbella-Connection hätte das nicht aufgehalten. Karl H. und seine Totengräber-Kollegen besaßen anfänglich sogar noch Adressen in Deutschland. Ihre Post ließen sie sich aber einfach an einen Schein-Wohnsitz in Spanien nachsenden.

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