Bwin darf wieder Wetten in Hessen anbieten. Das entschied der Hessische Verwaltungsgerichtshof. Die Aktie des Sportwettenanbieter legte kräftig zu.
HB NEUGERSDORF. Ein Gericht hat das Verbot von Internet-Sportwetten von Bwin in Hessen aufgehoben. Der Hessische Verwaltungsgerichtshof habe letztinstanzlich entschieden, dass eine Verbotsverfügung des Regierungspräsidiums Darmstadt gegen Bwin technisch nicht durchsetzbar und daher in wesentlichen Teilen nichtig ist, teilte Bwin Deutschland mit.
Bwin könne sein Angebot in Hessen daher aufrecht erhalten. Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof hatte bereits im Mai eine ähnliche Entscheidung gefällt.
Anleger zeigten sich begeistert von der Entscheidung. Die in Wien notierte Bwin-Aktie stieg um sieben Prozent.
