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04.12.2007 
BGH legt Prospekthaftung anlegerfreundlich aus

Göttinger Gruppe haftet für falschen Prospekt

Der Bundesgerichtshof (BGH) hat die Chancen von Anlegern bei Klagen gegen Anbieter von Finanzprodukten verbessert. Sie können sich auch dann auf die Inhalte des Anlageprospekts berufen, wenn sie die Unterlagen vor der Unterzeichnung des Kaufvertrags gar nicht gelesen haben.

Lupe

HB KARLSRUHE. Auch dann muss der Anbieter der Finanzanlage für Mängel in dem Prospekt - etwa eine fehlende Warnung vor den Risiken der Anlage - haften, entschied der II. Zivilsenat des BGH am Montag. (Az.: II ZR 21/06)

Wenn der Vermittler den Prospekt zur Grundlage der Beratung und Aufklärung des Anlegers gemacht habe, wie es in der Branche weithin üblich ist, "dann wirken sich Prospektfehler genauso aus, als wäre der Prospekt Anlageinteressenten persönlich ausgehändigt worden", hieß es in der anlegerfreundlichen Begründung der Karlsruher Richter. Das Oberlandesgericht Saarbrücken hatte das noch anders gesehen: Ein Prospekt, den der Interessent gar nicht gelesen habe, könne auch nicht Grundlage seiner Entscheidung sein.

Ein Anleger aus dem Saarland hatte den Vorstand der zur Göttinger Gruppe gehörenden Securenta wegen der Prospektmängel auf Schadenersatz verklagt. Die inzwischen insolvente Firma hatte den Anlegern eine Art Rentenversicherung ("Securente") und hohe Steuerersparnisse versprochen, indem sie sich als stille Gesellschafter an der Securenta beteiligten. Dieses Versprechen erfüllte sich für die meisten Anleger aber nicht. Von der Pleite der Göttinger Gruppe sind zehntausende Anleger betroffen.

Der BGH wertete den Prospekt als unvollständig, weil darin von bestehenden rechtlichen Zweifeln an der Ausgestaltung der Securente nicht die Rede war. Andernfalls wäre absehbar gewesen, dass viele Anleger kündigen würden, sobald sie davon erführen. Ob der Kläger seine Einlagen tatsächlich zurückfordern kann und die Verpflichtung zu weiteren Ratenzahlungen los wird, muss aber noch vor dem Oberlandesgericht Saarbrücken geklärt werden, wo es unter anderem um die Frage der Verjährung geht. Über die Securenta war im Sommer das Insolvenzverfahren eröffnet worden.

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