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25.02.2008 
Einlagensicherung

Gutachter fordern mehr Schutz für Anleger

von Frank M. Drost

Eine sogenannte "Überlaufregelung" soll Sparguthaben und Anlagen besser schützen. Das ist das Ergebnis eines Gutachtens für das Bundesfinanzministerium. Dannach müssten Banken, Sparkassen und Wertpapierdienstleister im Schadensfall für einander eintreten.

Peer Steinbrück (SPD) will die Sicherungssysteme im Finanzsektor reformieren und holt sich dafür Rat von Experten. Foto: apLupe

Peer Steinbrück (SPD) will die Sicherungssysteme im Finanzsektor reformieren und holt sich dafür Rat von Experten. Foto: ap

BERLIN. Gutachter des Bundesfinanzministeriums (BMF) fordern einen besseren Schutz von Sparguthaben und Anlagen. In einer Studie, die dem Handelsblatt vorliegt, sprechen sie sich dafür aus, dass private Banken, Sparkassen, Genossenschaftsinstitute und Wertpapierdienstleister im Schadensfall füreinander eintreten sollen. Die Verfasser nennen dies eine "Überlaufregelung" innerhalb der in Deutschland bestehenden Sicherungseinrichtungen.

Bundesfinanzminister Peer Steinbrück (SPD) hat die Studie bei den Professoren Jochen Bigus (Universität Bern) und Patrick C. Leyens (Universität Hamburg) in Auftrag gegeben. Auslöser der Diskussion ist die Pleite der Kapitalanlagegesellschaft Phoenix, die für 30 000 Anleger zu einem Verlust von insgesamt 180 Mill. Euro geführt hat. Phoenix war Mitglied der Entschädigungseinrichtung für Wertpapierhandelsunternehmen (EdW). Doch mit einem Fondsvolumen von sechs Mill. Euro ist die EdW nicht in der Lage, für den Schaden einzustehen.

"Bei Erschöpfung der Sicherungsmittel einer Entschädigungseinrichtung" sollten andere Entschädigungssysteme bis zu einem gewissen Maß herangezogen werden, lautet eine Empfehlung. Dieser Schritt wäre ein tiefer Einschnitt in das bisherige Sicherungssystem, das durch voneinander unabhängige Einrichtungen geprägt ist. Die Kreditwirtschaft lehnt die Vorschläge ab. Sie will nicht für Versäumnisse der Wertpapierdienstleister büßen. Der Streit zwischen Politik und Kreditwirtschaft ist deswegen programmiert.

Das Gutachten "Reform der Anlegerentschädigungseinrichtungen und Einlagensicherungssysteme in Deutschland" gibt dem Finanzminister klare Empfehlungen. Sollte die empfohlene "Überlaufregelung" nicht zum Zuge kommen, ermuntern die Experten den Gesetzgeber, auch über eine Zusammenlegung aller bestehenden Entschädigungseinrichtungen nachzudenken. In letzter Konsequenz können sich die Gutachter auch Entschädigungseinrichtungen mit Instituten vergleichbarer Risikoausfallgrößen vorstellen. Dann würden Großbanken, Landesbanken und genossenschaftliche Spitzeninstitute in einer Einrichtung zusammengefasst, was dem Gedanken eines auf drei Säulen basierenden Bankensystems in Deutschland von privaten Banken, Genossenschaftsinstituten und Sparkassen widersprechen würde.

Das BMF hat das Gutachten bislang noch nicht politisch bewertet. Während es in der Union Sympathie für das "Überlaufsystem" gibt, kann sich die FDP sogar eine Integration aller Entschädigungseinrichtungen vorstellen. Die Kreditwirtschaft sieht dagegen "keinen Bedarf, an der bewährten Einlagen- und Institutssicherung bei Banken, Genossenschaftsbanken und Sparkassen etwas zu ändern", sagte ein Verbandssprecher.

Bei der EdW bemängeln die Gutachter auch das Fehlen einer eigenen Prüforganisation, die präventiv tätig werden könnte. Auch seien die Beiträge der EdW-Mitglieder nicht am Risiko ausgerichtet. Allen Banken, Sparkassen und Wertpapierdienstleistern empfehlen die Gutachter den Abschluss einer sogenannten "Vertrauensschadensversicherung". Diese könne die Sicherungseinrichtung im Betrugsfall zumindest teilweise entlasten.

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