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26.01.2007 
„Handel mit der Gerechtigkeit“ kritisiert

Hartz-Urteil löst „Deal“-Kontroverse aus

Nach der Bewährungsstrafe für den ehemaligen VW-Manager Peter Hartz ist eine heftige Debatte über Strafmaß-Absprachen in Prozessen entbrannt. Vorschläge von Justizministerin Brigitte Zypries, solche Deals auf eine klare Rechtsgrundlage zu stellen, stießen am Freitag sowohl auf Zustimmung als auch auf entschiedene Ablehnung.

HB BERLIN. Aus der großen Koalition erhielt die Sozialdemokratin Unterstützung. Die Opposition warnte davor, Vereinbarungen zwischen Gericht, Verteidigung und Anklage regelrecht zu fördern. Die Linksfraktion forderte ein Verbot der Absprachen.

Der Deutsche Anwaltverein kritisierte die Pläne von Zypries. "Die Regelung ist dürftig. Sie verschlechtert die Situation der Angeklagten und der Verteidiger", sagte der Vorsitzende des DAV-Strafrechtsausschusses, Stefan König, der "Berliner Zeitung". Ein Gericht könne sich leichter als bisher von Vereinbarungen lösen. Zugleich könne der Druck auf Angeklagte stärker werden, sich auf Absprachen einzulassen. Zypries hatte für Frühjahr einen Kabinettsbeschluss in der Sache angekündigt. Das neue Gesetz werde aber nicht vor 2008 in Kraft treten.

Die Initiative der Ministerin trage dem Umstand Rechnung, dass Absprachen gängige Praxis seien, sagte der stellvertretende CDU/CSU-Fraktionschef Wolfgang Bosbach dem Sender N24. Es gehe darum, eindeutige gesetzliche Regelungen zu finden. Ausgeschlossen werden müsse, dass sich der Staat die Strafe quasi abkaufen lasse. Umgekehrt dürfe die Justiz dem Angeklagten nicht mit einem höheren Strafmaß drohen, wenn er sich einem Deal verweigere. Zudem müssten Urteile auch nach Absprachen von einer höheren Instanz überprüft werden können.

Der rechtspolitische Sprecher der SPD-Fraktion, Joachim Stünker, lobte das Vorgehen von Zypries mit Verweis auf langwierige Verfahren insbesondere bei Wirtschaftskriminalität. "Es macht aus prozessökonomischen Gründen Sinn, Verfahren abzukürzen. Wenn die Justiz Deals richtig handhabt, wird es nicht ungerecht", sagte er. Ein wirtschaftlich gut gestellter Angeklagter solle nicht geschützt werden. Zudem seien sogar in kleinen Verfahren Deals bereits alltäglich.

Bedenken in der Opposition

Die stellvertretende FDP-Fraktionsvorsitzende, Sabine Leutheusser-Schnarrenberger, forderte: "Der Deal muss die Ausnahme bleiben." Absprachen seien zu einem ausufernden Instrument im Strafprozess geworden und in Ansätzen ein Offenbarungseid für die Justiz. Die Ex-Bundesjustizministerin forderte, lieber die Gerichte - auch personell - zu stärken.

Für die Linksfraktion verlangte deren rechtspolitischer Sprecher Wolfgang Neskovic ein Verbot von Vereinbarungen über das Strafmaß. "Die Verurteilung von Peter Hartz und die öffentlichen Reaktionen hierauf zeigen, dass solche Absprachen das allgemeine Gerechtigkeitsgefühl in der Bevölkerung grob verletzen", unterstrich er. Eine gesetzliche Regelung sei eine Kapitulation vor einer Praxis, die zu Recht als unwürdiger "Handel mit der Gerechtigkeit" kritisiert werde.

Hartz war am Donnerstag zu einer Bewährungs- und Geldstrafe verurteilt worden. Richter, Staatsanwälte und Verteidiger hatten sich quasi darauf verständigt, ihn nicht ins Gefängnis zu schicken, wenn er gesteht. Absprachen hatte es auch im Verfahren gegen Deutsche-Bank-Chef Josef Ackermann gegeben, das gegen eine Zahlung von 5,8 Mill. Euro eingestellt worden war. Leutheusser-Schnarrenberger kritisierte den Deal im Hartz-Prozess. "Damit wird das Gerechtigkeitsempfinden der Bürger beschädigt", sagte sie.

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