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23.01.2008 
Entschädigungen

Hoffnung für Phoenix-Anleger

Die Bundesregierung geht davon aus, dass die Entschädigungseinrichtung der Wertpapierhandelsunternehmen (EdW) im laufenden Jahr rund 6 000 Phoenix-Opfer zumindest teilweise entschädigen kann. Bei der Phoenix-Insolvenz im Jahr 2005 hatten 30 000 Anleger das Nachsehen, sie fielen auf die renditestarken Scheinangebote des Kapitalanlagebetrügers herein.

fmd BERLIN. Das geht aus Antworten der Parlamentarischen Staatssekretärin im Bundesfinanzministerium (BMF), Nicolette Kressl, auf eine Anfrage des FDP-Abgeordneten Frank Schäffler hervor. Der Schriftwechsel liegt dem Handelsblatt vor.

Dabei verweist das BMF auf eine Sonderbeitragserhebung der EdW unter ihren Mitgliedern im Dezember 2007 in Höhe von 29 Mill. Euro. Die EdW-Mitglieder hatten sich dagegen allerdings verwahrt. Zudem verlangen die Anwälte von Anlegern Schadensersatz des Bundes, da die EdW schon von der Konstruktion her nicht in der Lage gewesen sei, große Entschädigungen zu stemmen.

Bei der Insolvenz des Wertpapierdienstleisters Phoenix im Jahr 2005 hatten 30 000 Anleger das Nachsehen. Sie fielen auf die renditestarken Scheinangebote des Kapitalanlagebetrügers herein. Ursprünglich sollten 200 Mill. Euro aus der Insolvenzmasse des Dienstleisters an die Anleger verteilt werden. Doch dieser Plan wird durch eine Beschwerde des irischen Großgläubigers Citco Global Custody blockiert. Daher sucht die EdW, die derzeit nur über Mittel in einstelliger Millionenhöhe verfügt, nach anderen Wegen der Entschädigungsfinanzierung.

Die Regierung gibt jedoch den schwarzen Peter zurück. Sie gehe davon aus, dass die Schadenssumme "von den der EdW zugeordneten Instituten vollständig geleistet werden kann". Notfalls mit unbegrenzten Sonderbeiträgen, solange die Institute nicht selbst zum Entschädigungsfall werden. Für den FDP-Finanzexperten Schäffler ist das "unzumutbar".

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