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14.04.2008 
Telekom-Prozess

„Ich halte diese Frage für eine Frechheit“

von Jörg Hackhausen und Christian Panster

Im Prozess um den dritten Börsengang der Telekom hat der ehemalige Vorstandsvorsitzende Ron Sommer ausgesagt. Vorwürfe der Kläger wies er zurück. Die Kläger bezweifelten die Glaubwürdigkeit des Zeugen.

Ron Sommer im Zeugenstand: "Ich bin kein wandelnder Terminkalender". Foto: apLupe

Ron Sommer im Zeugenstand: "Ich bin kein wandelnder Terminkalender". Foto: ap

FRANKFURT. Sonnengebräunt und im dunkelblauen Nadelstreifenanzug mit rotem Einstecktuch gab sich der 58-Jährige wie in alten Tagen als Telekom-Chef. Bei entscheidenden Fragen fehlte ihm allerdings desöfteren das Erinnerungsvermögen. "Ich bin kein wandelnder Terminkalender", ärgerte sich Sommer über bohrende Fragen der Anwälte.

Bei der Vernehmung vor dem Oberlandesgericht Frankfurt ging es vor allem um die Frage, wann der Vorstand der Telekom die Übernahme des US-Konzerns Voicestream beschlossen hatte. Denn davon hängt nach Ansicht der Kläger ab, ob die Telekom den Anlegern wegen falscher Angaben im Börsenprospekt Schadenersatz zahlen muss.

Sommer räumte ein, dass es bereits vor dem Börsengang ein Gespräch mit Voicestream am 13. März 2000 gegeben hatte. Doch gleich darauf relativierte er seine Aussage: "Das Gespräch endete so, dass weitere Verhandlungen eigentlich unwahrscheinlich waren." Anschließend seien die Kontakte mit Voicestream "warm gehalten worden".

Zur damaligen Zeit seien Fusionsgespräche sehr häufig vorgekommen. "Wir standen wir auch mit Verhandlungen mit den amerikanischen Unternehmen Qwest und SBC", sagte Sommer.

Die Entscheidung mit Voicestream in engere Verhandlungen zu treten, sei erst Mitte Juli 2000 getroffen worden. Zuvor habe es aber Gespräche mit einer dritten Firma in Sun Valley in den USA gegeben. "Erst danach bin ich zu der Überzeugung gekommen, dass wir mit Voicestream näher in Kontakt treten sollten", sagte Sommer.

Der Kauf von Voicestream sei erst am 23. Juli 2000 beschlossen worden. Im Detail konnte sich Sommer aber nicht mehr erinnern. "Ganz genaue Angaben über die Zeitpunkte der Entscheidungen kann ich jedoch nicht machen. Wir hatten damals viele Sitzungen in schneller Reihenfolge", sagte Sommer. Außerdem sei in solchen Fällen Eile geboten, weil keine Einzelheiten nach außen dringen dürften.

Nach der ersten Fragerunde durch Richter Christian Dittrich waren die Anwälte der Kläger am Zug. Doch statt nach dem Zeitpunkt der Voicestream-Übernahme zu fragen, versuchte der Anwalt des Musterklägers, Andreas Tilp, zuerst einmal die Glaubwürdigkeit des Zeugen in Frage zu stellen. "Herr Sommer, können sie uns sagen, ob sie im Zusammenhang mit dem Erwerb von Voicestream mittelbar oder unmittelbar Zuwendungen erhalten haben?", fragte Tilp.

Lesen Sie weiter auf Seite 2: Schlagabtausch zwischen Sommer und dem Klägeranwalt

Die Seite der Verteidiger reagierte empört. Die Frage trage nichts zur Sache bei und sei deshalb unzulässig. Auch Sommer wollte sich eine Replik nicht nehmen lassen: "Die Anwort ist natürlich Nein. Und ich halte ihre Frage, gelinde gesagt, für eine Frechheit", sagte Sommer.

Mehrfach fragte Klägeranwalt Tilp, was bei einem Telefonat zwischen Sommer und Voicestream-Chef John Stanton am 15. Juni 2000 besprochen worden sei. "Stanton hat Druck ausüben wollen", sagte Sommer, "um mit der Telekom zu intensiveren Verhandlungen zu kommen." Er dagegen hätte diesen Druck abbauen wollen. Nicht die Telekom, sondern Voicestream habe also auf die Übernahme gedrängt. Tilp hakte nach: Ob denn Sommer bei Stanton angerufen habe, oder Stanton bei Sommer. Doch der Befragte wollte sich auch auf mehrfache Nachfragen nicht erinnern können. "Ich kann nur wiederholen, was ich bereits gesagt habe", reagierte er genervt.

Auch weitere Fragen der Kläger zu seinem Terminkalender blockte Sommer ab: "Ich möchte mich jetzt nicht mit Details auseinandersetzen, mit denen ich mich damals auch nicht auseinandergesetzt habe." Seinem Kontrahenten Tilp hielt er vor, dieser habe "nicht die geringste Ahnung", was zu den Aufgaben eines Vorstandsvorsitzenden in einem solchen Konzern zählt.

Auch sei die Aktie der Telekom nie eine "Volksaktie" gewesen. "Wir wollten damals weder mit den Begriff Volksaktie noch mit den Unternehmen, die am Neuen Markt waren, in einen Topf geworfen werden", sagte Sommer.

Nach Ansicht der Kläger hat die Telekom Informationen über das Voicestream-Geschäft zurückgehalten. In der Öffentlichkeit war die Übernahme für 39,4 Milliarden Euro einen Monat nach dem dritten Börsengang der Telekom bekannt geworden.

Sommer war zur Zeit des dritten Börsengangs im Juni 2000 Telekom-Chef. Damals kostete die Aktie 66,50 Euro beziehungsweise 63,50 Euro für Frühzeichner. Das Wertpapier hatte damals seine beste Zeit schon hinter sich. Nach dem Höchststand von 103,50 Euro am 6. März 2000 ging es stetig bergab, bis auf 8,14 Euro im Juni 2002. Seitdem kam das Papier nicht mehr über 20 Euro hinaus.

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