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12.09.2007 
Trotz Aufhebung des Werbeverbots

Kanzleien vergessen Marketing

von Patrick Mönnighoff

Jahrzehnte lang war es Steuerberatern und Rechtsanwälten untersagt, für ihren eigenen Betrieb zu werben. Inzwischen sind die meisten dieser Verbotsvorschriften jedoch Geschichte. Mehr noch: Öffentlichkeitsarbeit und Werbung gewinnen zunehmend an Bedeutung, wenn es darum geht, neue Mandanten für sich zu gewinnen. Vor allem kleinere Kanzleien machen von den vielfältigen neuen Möglichkeiten bisher aber kaum Gebrauch.

Mund-zu-Mund-Propaganda ist wichtig, doch Anwälte und Steuerberater dürfen auch Broschüren, Flyer oder andere Werbebotschaften auch an Personen verteilen, die noch nicht zum Mandantenstamm gehören.Lupe

Mund-zu-Mund-Propaganda ist wichtig, doch Anwälte und Steuerberater dürfen auch Broschüren, Flyer oder andere Werbebotschaften auch an Personen verteilen, die noch nicht zum Mandantenstamm gehören.

DÜSSELDORF. Die Steuerberater und Rechtsanwälte sehen sich einer immer stärkeren Konkurrenz gegenüber. Über 80 000 Steuerberater und Steuerberatungsgesellschaften buhlen inzwischen um die Gunst der Kunden, bei den Anwälten sind es mehr als 140 000 Rechtsexperten. Die Kehrseite: Zahlreiche kleinere Kanzleien müssen mittlerweile um ihre Existenz kämpfen. Ein Ursache für diese Entwicklung: Während die meisten großen Kanzleien längst professionelles Marketing betreiben, bei Sportveranstaltungen, auf Autos oder sogar auf Straßenbahnen für ihre Leistungen werben, vernachlässigen viele kleinere Kanzleien diesen Punkt noch immer.

"Ein Grund dafür ist sicher, dass in der Branche noch immer eine gewisse Skepsis gegenüber der Eigen-Werbung vorherrscht", sagt Nora Schmidt-Keßeler, Hauptgeschäftsführerin bei der Bundessteuerberaterkammer in Berlin. Immerhin war es den Steuerberatern und Anwälten in der Vergangenheit strikt untersagt, die eigenen Leistungen in der Öffentlichkeit anzupreisen. Die alte Rechtslage zeigte bisweilen sehr bizarre Auswüchse: So war sogar die Größe des kanzleieigenen Türschildes lange Zeit strikt begrenzt.

Bereits im Jahr 1994 wurde jedoch, etwa für den Berufsstand der Steuerberater, das grundsätzliche Werbeverbot aufgehoben. Darüber hinaus hat auch die Rechtsprechung in den vergangenen Jahren viel dazu beigetragen, das Werberecht für die Freien Berufe - denen die Steuerberater und Rechtsanwälte angehören - deutlich zu liberalisieren. "Mittlerweile ist fast alles möglich, soweit einige tragende Grundsätze berücksichtigt werden", sagt Schmidt-Keßeler von der Bundessteuerberaterkammer, die Anfang September im Rahmen ihres Leitfadens einen ausführlichen Bericht über die externe Kommunikation von Steuerberatern veröffentlicht hat. So darf die Werbung weiterhin nicht irreführend sein, auf Preisunterschiede zu Wettbewerbern hinweisen oder zu aufdringlich daherkommen.

Diese Regeln sind allerdings nichts außergewöhnliches. Sie gelten auch für zahlreiche weitere Branchen. Insgesamt sind die Unterschiede zu anderen Berufen in etlichen Punkten nur noch minimal.

So ist es zum Beispiel kein Problem mehr, Kanzleibroschüren, Flyer oder andere Werbebotschaften auch an solche Personen zu verteilen, die noch gar nicht zum eigenen Mandantenstamm gehören. Zudem können Steuerberater inzwischen auch Anzeigen in Zeitungen schalten, sich als Sponsor bei kulturellen oder sportlichen Veranstaltungen engagieren, eine eigene Homepage ins Internet stellen oder sich bei entsprechenden Verzeichnissen eintragen. Sogar auf Sportler-Trikots oder Litfasssäulen darf der Steuerberater auf seine Arbeit, etwaige Spezialisierungen und bestehende Tätigkeitsschwerpunkte hinweisen.

Lesen Sie weiter auf Seite 2: Eigene Homepage ist Pflicht

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