28.08.2006

Glücksspiel: Kartellamt lockert staatliches Lotto-Monopol

Schwere Schlappe für die Bundesländer: Die staatlichen Lottogesellschaften müssen künftig den Markt für private Vermittler öffnen und sich der Konkurrenz untereinander stellen. Das Bundeskartellamt entschied am heutigen Montag, dass auch private Anbieter Lottoscheine annehmen dürfen - etwa in Tankstellen und Supermärkten.

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Das Bundeskartellamt rührt am Lotteriemonopol. Foto: dpaLupe

Das Bundeskartellamt rührt am Lotteriemonopol. Foto: dpa

HB BERLIN. Die oberste deutsche Wettbewerbsbehörde untersagte in einem am Montag in Bonn veröffentlichten Beschluss den staatlichen Lottogesellschaften, weiterhin den Markt regional unter sich aufzuteilen. Außerdem machte das Kartellamt in seiner "sofort vollziehbaren Entscheidung" den Weg dafür frei, dass künftig Lottoscheine von gewerblichen Spielvermittlern an Tankstellen oder in Supermärkten angeboten werden können.

Das Bundeskartellamt entschied, die Vereinbarung der 16 im deutschen Lotto- und Totoblock zusammengefassten Landeslottogesellschaften, Lotterien und Sportwetten nur in dem Bundesland anzubieten, in dem sie ihren Sitz haben, verstoße gegen deutsches und europäisches Kartellrecht. Nach dem Willen der Wettbewerbshüter sollen sich die Regionalgesellschaften künftig Konkurrenz machen.

Bisher dürfen nur die 25 000 offiziellen Annahmestellen Lottoscheine annehmen. Nach einem Entscheid des Bundeskartellamts wird sich dies nun ändern. Kein Verständnis fand beim Kartellamt auch der Versuch der Lottogesellschaften, gewerbliche Spielevermittler wie Fluxx oder Faber auszubremsen.

Fluxx sieht sich durch die Entscheidung gestärkt. "Nachdem bereits das Bundesverfassungsgericht die Verfassungswidrigkeit des Sportwettenmonopols bestätigt hat, bescheinigt nun das Bundeskartellamt den Bundesländern auch die Rechtswidrigkeit der Organisation des Lotteriewesens", erklärte Fluxx-Vorstandssprecher Rainer Jacken. Die im Kleinwerteindex SDax notierte Fluxx-Aktie schoss nach Börsenbeginn um mehr als 20 Prozent nach oben und lag am Montagmorgen bei 5,25 Euro.

In der Entscheidung des Kartellamts wird hervorgehoben, dass der Verbraucher bisher keine Möglichkeit habe, die billigste Lottogesellschaft und die mit den für ihn interessantesten Spielangeboten zu wählen. Das beschränke "in spürbarer Weise" den Wettbewerb und beeinflusse auch den Handel zwischen den EU-Mitgliedstaaten.

Der Beschluss könnte auch Auswirkungen auf den Liberalisierungsprozess im deutschen Markt für Sportwetten haben. Die Bonner Behörde hatte den Lottogesellschaften bereits im Mai eine Abmahnung geschickt. Bislang wird in Deutschland die Lotteriebranche mit einem Jahresumsatz von etwa 8 Milliarden Euro von den staatlichen Lotto-Gesellschaften beherrscht, die in jedem der 16 Bundesländer eine eigene Gesellschaft gegründet haben und durch strikte Gebietsaufteilung keinen Wettbewerb zulassen. Für die Länder ist das Glücksspiel eine einträgliche Geldquelle, die sie nur ungern mit privaten Konkurrenten teilen.

»  Zum Nachlesen: Die Entscheidung des Bundeskartellamtes

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