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03.06.2004 
Welle von Musterprozessen droht

Karten-PINs auf dem Prüfstand

Wenn man den Aussagen der Bankinstitute glauben darf, ist das Geldabheben am Automaten mit Kredit- oder EC-Karte sicher. Verbraucherschützer sind da skeptischer, sie wollen dies gerichtlich prüfen lassen. Auf deutsche Banken rollt daher eine Welle von Musterprozessen zu.

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HB KARLSRUHE. Die Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen (NRW) hat die Deutsche Bank, die Postbank, die Citibank, die Stadtsparkasse Düsseldorf und das Kreditkarten-Unternehmen Eurocard auf insgesamt 85 000 ? Schadenersatz verklagt. Um diesen Betrag sollen Kunden gebracht worden seien, mit deren gestohlenen oder verloren gegangenen Karten unbefugt Geld abgehoben wurde. Die Musterprozesse, in deren Zentrum letztlich die Sicherheit der persönlichen Identifikationsnummern (PINs) steht, wollen die Verbraucherschützer bis vor den Bundesgerichtshof tragen.

"Die Banken müssen endlich minutiös ihr gesamtes PIN-Sicherungssystem offen legen und zeigen, ob es wirklich so sicher ist, wie immer behauptet wird", sagt der Finanzjurist der Verbraucherzentrale NRW, Hartmut Strube. Die ersten Verhandlungen vor den Landgerichten in Düsseldorf und Frankfurt gegen die Deutsche Bank und die Sparkasse Düsseldorf sind für August terminiert. Ein höchstrichterliches Urteil zu dem Themenkomplex fehlt bislang.

Lesen Sie weiter auf Seite 2: Bankkunden haben bisher meist den Kürzeren gezogen

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