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12.06.2008 
Unzufrieden mit Zwangsabfindung

Kleinanleger klagen gegen Allianz Leben

Noch im Mai hatte die Hauptversammlung der Allianz Lebensversicherungs AG beschlossen, die Aktien der Minheitsaktionäre gegen Barabfindung an den Mutterkonzern zu übertragen. Nun meutern die Investoren gegen diese Zwangsabfindung - und reichen Klage ein.

Kleinaktionäre streben eine Klage gegen die Allianz an. Foto: dpaLupe

Kleinaktionäre streben eine Klage gegen die Allianz an. Foto: dpa

HB STUTTGART/MÜNCHEN.Gegen den Ausschluss von Minderheitsaktionären der Allianz Lebensversicherung AG sind vor dem Stuttgarter Landgericht mehrere Klagen eingereicht worden. Dies teilte das Unternehmen gestern in Stuttgart mit. Die Hauptversammlung hatte im Mai eine Übertragung der Aktien der Minderheitsaktionäre auf die Hauptaktionärin, die Allianz Deutschland AG, gegen Barabfindung beschlossen. Die Allianz hält nach eigenen Angaben über 95 Prozent der Aktien. Der Rest befinde sich noch im Besitz von Minderheitsaktionären.

Nach Angaben der Allianz sind inzwischen mindestens 18 Klagen eingereicht worden. Die erforderliche Eintragung in das Handelsregister werde sich wegen der Klagen verzögern, stellte die Allianz fest. Die Allianz beabsichtige, sich gegen die Klagen zu wehren und die Eintragung im Wege des Freigabeverfahrens zu erreichen, hieß es weiter. Man sei zuversichtlich, dies auch zu erreichen, sagte ein Sprecher von Allianz Leben.

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